AGB-Recht-Initiative

> Vorschlag der Initiative zur Änderung des AGB-Rechts

> neu: Fallbeispiele aus der unternehmerischen Praxis zum Thema Rechtssicherheit bei der Verwendung von AGB sowie "Standortnachteil deutsches Recht und Flucht ins ausländische Recht"

 



Die Initiative zur Fortentwicklung des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr wird getragen von
VDMA, ZVEI, der IHK Frankfurt am Main, auf das Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälten sowie Syndizi aus Unternehmen.

Die Initiative hat sich vor dem Hintergrund der Unzufriedenheit mit der derzeit herrschenden Rechtsprechung der Gerichte zur Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Verkehr der Unternehmen untereinander gebildet. Die vorrangig zum Schutz der Verbraucher geschaffenen Vorschriften werden inzwischen vielfach auf den kaufmännischen Geschäftsverkehr übertragen. Insoweit beeinflusst das deutsche AGB-Recht die Gestaltung von Verträgen in erheblichem Maße.
Es ist das Ziel der Initiative, die Thematik in der Öffentlichkeit nachhaltig zu diskutieren. Sie wendet sich gleichermaßen an die Rechtsprechung und die Gesetzgebung.



Die Initiative hat im Januar 2011 einen
>Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung des AGB-Rechts
zur Diskussion gestellt 

 

Fallbeispiele aus der unternehmerischen Praxis zum Thema Rechtssicherheit sowie "Standortnachteil deutsches Recht und Flucht ins ausländische Recht"
 
 


 

Veranstaltungen, Aktivitäten: 

Der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Juristentag haben am 19. Januar 2012 in Berlin ein Symposium zum Thema „AGB im unternehmerischen Rechtsverkehr: Stärke oder Schwäche des deutschen Rechts?“ durchgeführt.

Bericht: AnwBl 2012, 292 
  

Außerdem hat der Zivilrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins im März 2012 einen eigenen Vorschlag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutschen Rechts vorgelegt.


Auf dem 63. Deutschen Anwaltstag, 14. bis zum 16. Juni 2012, München, (Programm) wird das Thema wieder aufgegriffen.

 

Auch beim 69. Deutschen Juristentag, der vom 18. bis 21. September 2012 in
München stattfindet, wird im Fachprogramm Zivilrecht über die Reform des AGB-Rechts diskutiert.

 

 

Im ersten Halbjahr 2009 war eine Umfrage unter Mitgliedern der beteiligten Verbände durchgeführt worden, deren Rücklauf die Aktualität und Brisanz aus der Sicht der Unternehmenspraxis bestätigte.
Nach einer gut besuchten Diskussionsveranstaltung am 23. März 2009 in Frankfurt und verschiedenen Presseveröffentlichungen wurde am 14. Dezember 2009 eine Konferenz in der Universität Heidelberg durchgeführt. Auch auf dem 7. AGB Symposion am 11. März 2010 in Köln wurden Reformvorschläge diskutiert.

Auf der Veranstaltung der IHK Ostwürttemberg vom 18. November 2010 „Law Made in Germany - Deutsches Recht im Wettbewerb: Vorteil für deutsche Unternehmen?“ hat Dr. Jörg Kondring mit Verweis auf eine Anzahl von konkreten Beispielsfällen aus der Unternehmenspraxis sehr überzeugend begründet, zu welchen untragbaren Ergebnissen das deutsche AGB-Recht führt:"Meidet das deutsche Recht!? Warum das deutsche AGB-Recht dem Wirtschaftsstandort Deutschland schadet."

 

 



Zum Thema:
Im deutschen Zivilrecht gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Besonderheiten gelten aber für das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer sehr strengen gerichtlichen Inhaltskontrolle. Diese führt oftmals dazu, dass einzelne Klauseln oder ganze Verträge für unwirksam erklärt werden können. Nach § 310 BGB gilt das AGB-Recht grundsätzlich auch für Verträge zwischen Unternehmen, wegen des geringeren Schutzbedürfnisses des kaufmännischen Vertragspartners - unter Berücksichtigung von im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen - allerdings nur in abgeschwächter Form. Die Rechtsprechung hat aber die Grenzen für die Anwendung AGBrechtlicher Grundsätze auf die Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmern sehr weit gezogen. Eine Differenzierung zwischen Verbraucherverträgen und Unternehmerverträgen findet oft nicht statt.
Die AGB-Rechtsprechung zum unternehmerischen Geschäftsverkehr droht zu einem Rückgang der internationalen Attraktivität des deutschen Rechts zu führen. Sie führt in vielen Fällen dazu, dass Unternehmen auf andere, ausländische Rechtsordnungen ausweichen, die den Vertragspartnern bei der Ausgestaltung von Verträgen größere Spielräume lassen.
Dies gefährdet den Rechtsstandort Deutschland. Rechtsanwender aus Wirtschaft und Anwaltschaft fordern daher seit geraumer Zeit eine Rückkehr zu größerer Respektierung der Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen und eine maßvolle und praxisgerechte Anwendung des AGB-Rechts in diesem Bereich.

 

Fallbeispiele aus der unternehmerischen Praxis zum Thema Rechtssicherheit sowie "Standortnachteil deutsches Recht und Flucht ins ausländische Recht"
 




zum Diskussionsstand (Literaturliste)

 



Diskussionsveranstaltung
Frankfurt
23. März 2009

Präsentation von Prof. Dr. Thomas Pfeiffer, Universität Heidelberg




Expertendialog zum AGB-Recht – Förderung des Rechtsstandortes Deutschland
Heidelberg
14. Dezember 2009

Veranstalter:
Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Justizministerium Baden-Württemberg
Initiative zur Fortentwicklung des AGB-Rechts



Tagesordnung

Begrüßung durch Prof. Dr. Thomas Pfeiffer, Universität Heidelberg

Stellungnahme aus der Wirtschaft von Dr. Andreas Kollmann, ABB, stellvertretender Vorsitzender des ZVEI-Vertragsrechtsausschusses und Mitglied des Ausschusses Vertragsrecht des VDMA

Stellungnahme aus der Landespolitik von Prof. Dr. Ulrich Goll MdL, Justizminister des Landes Baden-Württemberg

Stellungnahme des Vorsitzenden Richters des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs Wolfgang Ball

Stellungnahme aus der Wissenschaft von Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Universität zu Köln

Themenschwerpunkt: Abgrenzung Allgemeine Geschäftsbedingungen – Individualvereinbarungen

Themenschwerpunkt: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen am Beispiel der Haftungsbegrenzung