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> Vorschlag der Initiative zur Änderung des AGB-Rechts
> neu: Fallbeispiele aus der unternehmerischen Praxis zum Thema Rechtssicherheit bei der Verwendung von AGB sowie "Standortnachteil deutsches Recht und Flucht ins ausländische Recht"
Die Initiative zur Fortentwicklung des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr wird getragen von
VDMA, ZVEI, der IHK Frankfurt am Main, auf das Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälten sowie Syndizi aus Unternehmen.
Die Initiative hat sich vor dem Hintergrund der Unzufriedenheit mit der derzeit herrschenden Rechtsprechung der Gerichte zur Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Verkehr der Unternehmen untereinander gebildet. Die vorrangig zum Schutz der Verbraucher geschaffenen Vorschriften werden inzwischen vielfach auf den kaufmännischen Geschäftsverkehr übertragen. Insoweit beeinflusst das deutsche AGB-Recht die Gestaltung von Verträgen in erheblichem Maße.
Es ist das Ziel der Initiative, die Thematik in der Öffentlichkeit nachhaltig zu diskutieren. Sie wendet sich gleichermaßen an die Rechtsprechung und die Gesetzgebung.
Die Initiative hat im Januar 2011 einen
>Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung des AGB-Rechts
zur Diskussion gestellt
Fallbeispiele aus der unternehmerischen Praxis zum Thema Rechtssicherheit sowie "Standortnachteil deutsches Recht und Flucht ins ausländische Recht"
In einem ersten Schritt wurde im ersten Halbjahr 2009 eine Umfrage unter Mitgliedern der beteiligten Verbände durchgeführt, deren Rücklauf die Aktualität und Brisanz aus der Sicht der Unternehmenspraxis bestätigte.
Nach einer gut besuchten Diskussionsveranstaltung am 23. März 2009 in Frankfurt und verschiedenen Presseveröffentlichungen wurde am 14. Dezember 2009 eine Konferenz in der Universität Heidelberg durchgeführt. Auch auf dem 7. AGB Symposion am 11. März 2010 in Köln wurden Reformvorschläge diskutiert.
Auf der Veranstaltung der IHK Ostwürttemberg vom 18. November 2010 „Law Made in Germany - Deutsches Recht im Wettbewerb: Vorteil für deutsche Unternehmen?“ hat Dr. Jörg Kondring mit Verweis auf eine Anzahl von konkreten Beispielsfällen aus der Unternehmenspraxis sehr überzeugend begründet, zu welchen untragbaren Ergebnissen das deutsche AGB-Recht führt:"Meidet das deutsche Recht!? Warum das deutsche AGB-Recht dem Wirtschaftsstandort Deutschland schadet."
Im deutschen Zivilrecht gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Besonderheiten gelten aber für das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer sehr strengen gerichtlichen Inhaltskontrolle. Diese führt oftmals dazu, dass einzelne Klauseln oder ganze Verträge für unwirksam erklärt werden können. Nach § 310 BGB gilt das AGB-Recht grundsätzlich auch für Verträge zwischen Unternehmen, wegen des geringeren Schutzbedürfnisses des kaufmännischen Vertragspartners - unter Berücksichtigung von im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen - allerdings nur in abgeschwächter Form. Die Rechtsprechung hat aber die Grenzen für die Anwendung AGBrechtlicher Grundsätze auf die Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmern sehr weit gezogen. Eine Differenzierung zwischen Verbraucherverträgen und Unternehmerverträgen findet oft nicht statt.
Die AGB-Rechtsprechung zum unternehmerischen Geschäftsverkehr droht zu einem Rückgang der internationalen Attraktivität des deutschen Rechts zu führen. Sie führt in vielen Fällen dazu, dass Unternehmen auf andere, ausländische Rechtsordnungen ausweichen, die den Vertragspartnern bei der Ausgestaltung von Verträgen größere Spielräume lassen.
Dies gefährdet den Rechtsstandort Deutschland. Rechtsanwender aus Wirtschaft und Anwaltschaft fordern daher seit geraumer Zeit eine Rückkehr zu größerer Respektierung der Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen und eine maßvolle und praxisgerechte Anwendung des AGB-Rechts in diesem Bereich.
Fallbeispiele aus der unternehmerischen Praxis zum Thema Rechtssicherheit sowie "Standortnachteil deutsches Recht und Flucht ins ausländische Recht"
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