AGB-Initiative
Heidelberg 14.12.09
Justizminister Goll
Beitrag von Prof. Dr. Ulrich Goll, Justizminister Baden-Württemberg, zum Expertendialog der AGB-Initiative am 14.12.09 in Heidelberg:Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) erklärte, die Landesregierung Baden-Württemberg sei sehr daran interessiert, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen im Land so auszugestalten, dass Standortnachteile im internationalen Geschäftsverkehr nach Möglichkeit vermieden würden. Zwar sei der politische Gestaltungsspielraum und der Spielraum der Rechtsprechung eingeschränkt, wo europäische Vorgaben umzusetzen seien, erklärte Goll. Es bleibe aber gerade im Bereich von Verträgen zwischen Unternehmen noch genügend Spielraum, der gemeinsam ausgelotet und genutzt werden sollte.
„Die Unsicherheit über die Wirksamkeit verwendeter Vertragsbestimmungen kann sich im unternehmerischen Geschäftsverkehr lähmend auswirken. Wir sollten uns bewusst sein, dass AGB-Klauseln im Rahmen des unternehmerischen Risikomanagements eine große Rolle spielen“, sagte der Minister. Er sorge sich, wenn er von Unternehmern und Anwälten im Lande höre, dass sie die Spielräume, die ihnen die Vertragsfreiheit nach deutschem Recht verschaffe, oft als zu eng empfänden und die Vertragspartner allein aus diesem Grund gemeinsam versuchten, das deutsche Recht zu umgehen. Um Standortnachteile zu vermeiden muss es unser Bestreben sein, in Deutschland eine Zivilrechtsordnung zu schaffen und zu erhalten, die von hier ansässigen Unternehmern auch angenommen und gerne angewendet wird.
Er sei davon überzeugt, dass das nötige Problembewusstsein bei allen Beteiligten bereits ein Teil der Lösung des Problems sei. Problembewusstsein würde auch schon durch solche Veranstaltungen wie heute geschaffen. Wir brauchen genau diesen regen Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen hochrangigen Vertretern der Rechtsprechung, der Wissenschaft sowie Vertretern aus der Unternehmens- und Beratungspraxis und aus der Politik, um ein ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Vertragsfreiheit und dem Interesse an der wirksamen Durchsetzung vertraglicher Rechte und Pflichten herzustellen.
Wenn wir uns als Juristen beim verantwortungsvollen Umgang mit Standardverträgen im kaufmännischen Bereich die Besonderheiten des unternehmerischen Geschäftsverkehrs vor Augen führen, wird es auch gelingen, dem Bedürfnis der Unternehmenspraxis nach mehr Rechtssicherheit Rechnung zu tragen. Wissenschaftler, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und Richter sollten alle Möglichkeiten ausloten, die uns das Gesetz und die Rechtsprechung jetzt schon bieten, sagte Goll.
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