Immobilienwerbung

von Rudolf Koch, VDM

Sehr häufig werden Bauträger, Hausverwalter oder Immobilienmakler mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen konfrontiert. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Abmahnungen von Bagatellverstößen oder eine missbräuchliche Ausnutzung des Wettbewerbsrechts. Rund 97 % der Abmahnungen haben sich - meistens wegen der fehlenden oder missbräuchlich ausgeübten Klagebefugnis oder wegen der Abmahnung von Bagatellverstößen durch Vereine oder angebliche Mitbewerber - als unberechtigt herausgestellt, nur die restlichen 3 % waren berechtigt.

Da die Politik diesem Treiben in der Vergangenheit - bis auf die "Versuche" von UWG-Novellen 1986, mit Neuregelungen u.a. in den §§ 13 und 24 UWG (aF), 1994 und 2000 noch einmal mit der Änderung des § 13 UWG (aF) - weitgehend tatenlos zusah und auch die Gerichte dem Missbrauch keinen wirksamen Riegel vorgeschoben haben, ist es Sache der Gewerbetreibenden, sich davor zu schützen. Dies ist zunehmend wichtiger, da zusätzliche Gefahren durch das Medium Internet (zur Online-Werbung) - das im Immobilienbereich eine wachsende Rolle spielt - drohen. Mit wenigen Grundregeln lassen sich die meisten Fehler vermeiden.

Hier erfährt der Makler oder Bauträger oder Hausverwalter, wie Werbung richtig gestaltet und rechtssicher formuliert werden kann:

> Abmahnverfahren Aufstellung: Erlaubtes, Umstrittenes + Verbotenes in der Immobilienwerbung


und was er unternehmen muss, wenn doch einmal ein Fehler passiert ist:

> Abmahnverfahren


Der Makler oder Bauträger sollte sich stets Informationen bei der IHK und bei den Berufsverbänden besorgen und diese auch über die Abmahnung informieren. Dies ist deshalb so wichtig, damit neue Serienabmahner schnell erkannt werden. Nur dann kann wirksame Hilfestellung gegeben werden.

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Liste der für die Immobilienwerbung wichtigsten Gesetze:

(überwiegend im Internet unter http://bundesrecht.juris.de zu finden)

1. UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

2. UKlaG Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
§ 1 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 2 Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken
§ 3 Anspruchsberechtigte Stellen
§ 4 Qualifizierte Einrichtungen

3. PAngV Preisangabenverordnung
§ 1 Grundvorschriften (Endpreis, VB, Hervorhebung Endpreis)
§ 6 Kredite (effektiver Jahreszins, anfänglich effektiver Jahreszins)
§ 9 Ausnahmen (Angebote an Gewerbetreibende)

4. WoVermG Wohnungsvermittlungsgesetz
§ 1 Begriffe (Wohnungsvermittler, Wohnräume)
§ 3 Entgelt und Auslagen (Provisionshöhe)
§ 6 Angebote, Anzeigen (Auftragsgebot, 4 Pflichtangaben)

5. HGB Handelsgesetzbuch
§ 17 Begriff
§ 18 Kennzeichnung der Firma
§ 19 Bezeichnung als eingetragener Kaufmann, OHG oder KG
§ 37 Firmenschutz
§ 37a Geschäftsbriefe

6. GewO Gewerbeordnung
§ 14 Anzeigepflicht
§ 15 Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
§ 34c Makler, Bauträger, Baubetreuer

7. MaBV Makler- und Bauträgerverordnung
§ 11 Informationspflicht

8. GmbH Gesetz
§ 35a Angaben auf Geschäftsbriefen

9. RBerG Rechtsberatungsgesetz
§ 1 Erlaubnis
§ 5 Ausnahmen

10. TKG Telekommunikationsgesetz

11. TMG Telemediengesetz
§ 5 Allgemeine Informationspflichten

12. BGB
§ 13 Verbraucher
§ 14 Unternehmer
§§ 305 - 310 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch
Allgemeine Geschäftsbedingungen (früher Gesetz zur Regelung des
Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
§§ 312 u. 312a Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften (früher Haustürwider-
rufsgesetz)
§§ 312b - 312f Fernabsatzverträge (früher Gesetz über Fernabsatzverträge)
§ 434 Abs. 1 Sachmangel (Haftung für Werbeaussagen)

13. Sonn- und Feiertagsgesetz und Bedarfs(Bedürfnis-)gewerbeverordnung

14. Messwesengesetz mit Einheitenverordnung

15. Wettbewerbsregeln, z. B. IVD-Wettbewerbsregeln

16. StBerG Steuerberatungsgesetz

17. UStG Umsatzsteuergesetz