Technische Schutzrechte: Patent und Gebrauchsmuster
Das bekannteste technische Schutzrecht ist das Patent. Das Patent ist ein geprüftes Schutzrecht für technische Neuheiten. Die Eintragung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Wichtigstes Motiv für eine Patentanmeldung ist der Schutz vor Nachahmung und damit die Sicherung des Marktvorsprungs.
Das Gebrauchsmuster ist ebenfalls ein technisches Schutzrecht und wird oft als "kleines Patent" bezeichnet.
Schutz von Design: Geschmacksmuster
Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das speziell für die "ästhetische" Gestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Grundsätzlich lässt sich das Design aller Erzeugnisse schützen.
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aus der Veranstaltung: "Wie schützen Sie Ihre kreativen Leistungen? Der rechtliche Schutz des geistigen Eigentums" am 31. Oktober 2008
von Rechtsanwältin Dr. Susanne Koch
Bird & Bird, Frankfurt
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21.06.2012
E-Commerce- und Internetrecht 2012