Lebenshaltungskosten Verbraucherpreisindex
Wie viel ist Ihr verdientes Geld wert? Und wie lässt sich die Wertbeständigkeit Ihrer Geldforderungen sichern?
Die Kaufkraft des Geldes bemisst sich nach dem Verbraucherpreisindex. Je höher die Kaufkraft des Geldes ist, umso niedriger ist der Verbraucherpreisindex und umgekehrt.
Der Verbraucherpreisindex ist besonders wichtig
- bei der Messung von Kaufkraftveränderungen privater Haushalte
- beim Vergleich des Lebensstandards der Bevölkerung
- bei Rechtsgeschäften mit Wertsicherungsklauseln
- bei der Geldwertentwicklung.
Der Verbraucherpreisindex wird mit Hilfe eines repräsentativen Warenkorbes bestimmt und von Zeit zu Zeit dem veränderten Konsumverhalten der privaten Haushalte angepasst. Er bezieht sich auf die Gesamtheit der betrachteten Haushalte und ist daher im Allgemeinen nicht mit einem tatsächlich existierenden privaten Einzelhaushalt identisch.
Der Warenkorb enthält Preisrepräsentanten wie z. B. Nahrungsmittel, Bekleidung, Kinokarte, Reparatur des PKW, Ausgaben für das Gesundheitswesen.
Im Jahr 2008 wurde der jüngste Warenkorb auf Basis des Jahres 2005 zusammengestellt. Deshalb wird das Jahr 2005 auch als Basisjahr 2005 bezeichnet.
Wegfall der Preisindizes für das frühere Bundesgebiet und für spezielle Haushaltstypen im Januar 2003
Dieser Preisindex tritt nunmehr in den Vordergrund. Da sich die Preisentwicklung in Ost- und Westdeutschland inzwischen relativ gleichförmig vollzieht, verzichtet das Statistische Bundesamt auf die Berechnung getrennter Preisindizes.
Neben dem Verbraucherpreisindex für das gesamte Bundesgebiet wird es künftig nur noch den primär für die Europäische Union bestimmten Harmonisierten Verbraucherpreisindex geben.
Bei neu abzuschließenden Verträgen auf Bundesebene ist zu empfehlen, die vereinbarten Wertsicherungsklauseln auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland zu beziehen.
Für die Berechnung von Zahlungsanpassungen bei Altverträgen mit Wertsicherungsklauseln mit Punkt-Regelungen besteht Handlungsbedarf.
Hier ist zu prüfen, ob eine Zahlungsanpassung erfolgen soll.
Ansprechpartner
Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Sabrina Siegmund
Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung