Bauleitplanungen mit der IHK
Die Bauleitplanung ist die zweistufige Planung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne), mit der die Kommune die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gebiet in verbindlicher Wirkung ordnet. Grundlagen sind das Bundesraumordnungsgesetz (ROG) und das Baugesetzbuch (BauGB).
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) ist die erste Stufe der Bauleitplanung. Als sogenannter vorbereitender Bauleitplan stellt der F-Plan die generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar und legt für die gesamte Gemeindefläche mögliche Nutzungen und Nutzungsziele fest. In ihm werden auch die für Wohnen und gewerbliche Nutzungen bestimmten Flächen grob umrissen fest gesetzt.
Der Bebauungsplan (B-Plan), als zweite Stufe der Bauleitplanung, konkretisiert die im Flächennutzungsplan gesteckten Ziele. Er legt parzellenscharf die Bereiche fest, in denen gebaut werden darf und bestimmt deren Art und Maß der Bebauung. Aus den Flächen des F-Plans werden nun genaue Gebiete für Industrie- und Gewerbeansiedlungen und für Wohnen festgelegt. Darüber hinaus können Kern- oder Mischgebiete festgesetzt werden, die eine Mischnutzung zwischen Wohnen und Gewerbe zulassen. Letztlich besteht die Möglichkeit Sondergebiete, zum Beispiel für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, Sportanlagen oder anderen öffentlichen Einrichtungen festzusetzen. In diesen ist dann eine bestimmte Nutzung explizit vorgeschrieben.
Ein von der Gemeinde als Satzung beschlossener Bebauungsplan schafft gültiges Baurecht für das Gebiet, für das er aufgestellt wurde.
Die IHK Frankfurt ist als Trägerin öffentlicher Belange bei der Aufstellung oder Änderung der Flächennutzungspläne und Bebauungspläne beteiligt. Sie wird frühzeitig angehört und bekommt Einsicht in die kompletten Planungsunterlagen. In ihren Stellungnahmen bringt die IHK das Interesse und die Betroffenheit der Mitgliedsunternehmen gegenüber der planenden Kommune zur Geltung. Außerdem informiert die IHK Firmen, wenn diese von den vorgelegten Planungen in ihrem Betrieb negativ beeinflusst werden könnten. In solchen Fällen berät die IHK ihre Mitgliedsunternehmen über weitere Vorgehensmöglichkeiten.
Derzeit liegen im IHK-Kammerbezirk keine Bebauungspläne öffentlich aus.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes abrufbar.
Stand: Mai 2013
Ansprechpartner
Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Ulf Horstmann
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