Verhandlungen mit Kapitalgebern
Voraussetzungen für den Einstieg in die Verhandlungen
Zeigt sich ein ernsthafter Investor, wird ein Letter of Intent (LOI) abgegeben und der Prozess der betrieblichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Situation des Kapital suchenden Unternehmens beginnt. Dieser Prozess dauert je nach Umfang und involvierter Kompetenzen (Anwalt, Wirtschaftsprüfer etc.) bis zu sechs Monate. Der Fachausdruck dafür heißt: Due Diligence. Unbedingt zu klären ist, wie hoch die Kosten sind, wer die Kosten dieser Prüfung übernimmt.
Ziel und Verhandlungsinhalte
Man sollte nicht glauben, dass wenn sich ein Investor gefunden hat und der Prozess des Due Diligence mit positiven Resultaten verlaufen ist, die Vertragsverhandlungen nur noch eine Face darstellen. Gegenteiliges ist der Fall, jetzt kommen Emotionen auf, es geht um das eigene Unternehmen, an dem man vielleicht Beteiligungsmehrheiten verliert. Oder der Investor macht ihr Unternehmen schlecht, da er den Preis noch drücken will. Er möchte sich beteiligen, aber nicht mithaften u.s.w.
Nehmen sie einen erfahrenen Berater mit in die Verhandlungen und besprechen sie eine Verhandlungsstrategie mit ihm. Ihrem Berater sollten ihre Ziele und Vertragswünsche bekannt sein, so dass er in ihrem Sinne die Verhandlungen führen kann.
Hier finden Sie eine kurze Auflistung aller Vertragspunkte, die angesprochen und geklärt werden sollten:
- Ziel der Beteilung (z.B. Bridge Financing)
- Rechtlicher Rahmen
- Art und Umfang der Beteiligung
- Haftungsfragen
- Kaufpreisregelung
- Information- und Kontrollrechte des Investors
- Grad der Einflussnahme des Investors in Betriebsprozesse
- Garantien der Alteigentümer
- Contenants (zukünftige Vermögens- und Ertragslage)
- Exit-Szenarien
Brigitte Bremer
Leiterin
Theodor-Heuss-Akademie
Gummersbach
Stand: April 2010
Ansprechpartner
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Team Unternehmensförderung
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