Bürgschaften
Mehr Chancengleichheit für Mittelständler – das ist das Ziel der Bürgschaftsbank Hessen.
Durch eine bessere Kreditversorgung werden die Chancen der mittelständischen Wirtschaft im Wettbewerb erhöht. Die Bürgschaftsbank Hessen fördert kleine und mittelständische Unternehmen in Hessen durch Ausfallbürgschaften. Diese sind vollwertige Kreditsicherheiten für die Banken und Sparkassen.
Mit der Bürgschaft übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen wesentliche Teile des Kreditrisikos und ermöglicht kreditfinanzierte Investitionen, wenn die Unternehmen für diese Kredite keine ausreichenden Sicherheiten stellen können.
Zwei Produkte bietet die Bürgschaftsbank Hessen an:
Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Abraham-Lincoln-Straße 38–42
65189 Wiesbaden
Postfach 37 07
65027 Wiesbaden
Tel.: (0611) 150 70
Fax: (0611) 150 72 2
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Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen
Als Förderbank übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer aus Hessen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe.
Art der Förderung:
- Die Ausfallbürgschaft kann für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommt gleichermaßen für Investitionskredite als auch für Betriebsmittelkredite bzw. Kontokorrentkredite und so genannte Avalkredite in Frage.
- Ausfallbürgschaften reduzieren das Risiko der Hausbank und ermöglichen auf diese Weise dem Unternehmer trotz fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten den Zugang zu Krediten.
Wie sind die Konditionen?
- Höchstbetrag: max. 2 Mio. € (nach dem 31.12.2010 wieder 1,0 Mio. ). Eine Mehrfache Beantragung bis zum Höchstbetrag ist möglich.
- bis zu 80 Prozent der Kreditsumme bei Investitionsfinanzierung.
- bis zu 60 Prozent der Kreditsumme bei Betriebsmittelfinanzierung.
- Kosten: 1,5% des zur Verbürgung beantragten Kreditbetrages bzw. mindestens 500 Euro. Für zugesagte Bürgschaften wird eine jährliche Bürgschaftsprovision von z.Zt. 1,5% des verbürgten Kreditbetrages erhoben.
- Laufzeit: bis zu 15 Jahre.
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.
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Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Gründerinnen und Gründer ohne Hausbank aber auch mittelständische Unternehmen können eine Bürgschaft direkt bei der Bürgschaftsbank Hessen beantragen.
Wer wird gefördert?
- Gründerinnen und Gründer, die entweder noch keine Hausbank haben oder deren Gründung noch nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die bislang ohne größere Bankkredite ausgekommen sind.
- Bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder mit Investitionsort in Hessen und einer maximalen Bankverschuldung von 500.000 Euro sowie einem positiven Eigenkapital.
Was wird gefördert?
- Die Ausfallbürgschaft kann für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommt gleichermaßen für Investitionskredite als auch für Betriebsmittelkredite bzw. Kontokorrentkredite und so genannte Avalkredite in Frage.
Wie sind die Konditionen?
- Der Fremdkapitalbedarf liegt für Gründer und junge Unternehmen zwischen 50.000 € und 300.000 € und bei Nachfolgeregelungen oder Unternehmenskäufen sogar bis 500.000 €.
- Für bestehende Unternehmen beträgt der neue, zusätzliche Kreditbedarf zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro.
- bis zu 80 Prozent der Kreditsumme bei Investitionsfinanzierung.
- bis zu 60 Prozent der Kreditsumme bei Betriebsmittelfinanzierung.
- Kosten: Bei der direkten Antragstellung auf eine Bürgschaft ohne Bank wird ein einmaliges Entgelt von z. Zt. 1,5% des beantragten Kreditbetrags bzw. mindestens 500 € (bei bestehenden Unternehmen 1.000 ) berechnet. Nach Übernahme der Bürgschaft beträgt die jährliche Bürgschaftsprovision z. Zt. 1,5% des verbürgten Kreditbetrages.
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Direkt bei der Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Ansprechpartner
Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Team Unternehmensförderung
Finanzplatz - Unternehmensförderung - Starthilfe
- » Mezzanine: Finanzierungsinstrument für den Mittelstand
- » Leitfaden: Kreditverträge verstehen und richtig abschließen
- » Broschüre: Wirtschaftliche Förderung des BMWi
- » DIHK-Sonderauswertung Finanzkonditionen Herbst 2010
- » Leitfaden: Rating
- » DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2011
- » Broschüre des BMWi: Unternehmensnachfolge