Darlehen

Das Land Hessen und der Bund bieten über verschiedene Förderinstitutionen zinsgünstige Darlehen für Existenzgründer und bestehende Unternehmen.

Die Darlehen können für Investitionen bzw. für die Betriebsmittelfinanzierung eingesetzt werden und sind grundsätzlich über eine Hausbank zu beantragen.
 
 
_________________________________________________________________

BMWI Logo
Mikrokreditfonds Deutschland

Die Bundesregierung will mit einem Mikrokreditfonds Deutschland Kredite für Kleinunternehmer sichern und so deren aktuelle Liquiditätsprobleme wegen der restriktiveren Kreditvergabe der Banken lösen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte, umfasst der Fonds, der vorläufig bis 2015 laufen soll, ein Volumen von 100 Mio. Euro und wird durch den eigenen Ministeriumshaushalt und den Europäischen Sozialfonds gespeist. Mittel- und langfristig soll der Fonds nach Angaben des Bundesministeriums das Angebot an Mikrokrediten flächendeckend unterstützen.
  • Klein- und Kleinstbetriebe, Existenzgründer sowie Selbstständige können über den Mikrokredit-Fonds Darlehen in Höhe von bis zu 20.000 Euro erhalten.
  • Die Laufzeiten betragen bis zu drei Jahren.
  • Vorerst soll die Verzinsung bei 7,5 Prozent p.a. liegen.
  • Im Unterschied zur Praxis herkömmlicher Banken sind keine Kredit-Untergrenzen einzuhalten.
  • Zudem werden von den Kreditnehmern keine Sicherheiten verlangt.
Es ist vorgesehen, dass Beratungsorganisationen wie etwa Gründerzentren oder Unternehmensberater als Mikrofinanzierer tätig werden und sich die Unternehmen direkt an sie wenden können. Die treuhänderische Verwaltung des Fonds-Guthaben wird von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen übernommen. Die Bochumer GLS Bank, die bereits seit rund zehn Jahren auf dem Gebiet der Mikrofinanzierung tätig ist, vergibt die Kredite auf eigene Rechnung auf Empfehlung der Mikrofinanzierer. Die Bank ist wiederum über den Fonds gegen Kreditausfälle abgesichert.

Weiterführende Informationen: http://www.mikrokreditfonds.de/

Kreditanfragen werden an Mikrofinanzinstitute gerichtet.

 
________________________________________________________________

KfW Logo

Unternehmerkapital / ERP-Kapital für Gründung

Mit dem ERP-Kapital für Gründung bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Existenzgründern und bestehenden Unternehmen bis 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme eine Nachrangfinanzierung an. Das Nachrangdarlehen haftet unbeschränkt und erfüllt somit Eigenkapitalfunktion. 

Wer wird gefördert? 
  • Gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen, Übernahme eines Unternehmens, Übernahme einer tätigen Beteiligung zum Zwecke des Haupterwerbs.

Was wird gefördert? 
  • Grundstücke, Gebäude, Baunebenkosten.
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung.
  • Kaufpreis eines Unternehmens oder Geschäftsanteils.
  • Warenlager.
  • Markterschließung, z. B. Beratung, erstes Werbekonzept, Marktanalysen, Anbahnung von Geschäftskontakten, Ausbildung für Handelsvertreter, Messen.

Wie sind die Konditionen? 
  • Finanzierungsanteil: Aufstockung der Eigenmittel von i. d. R. mindestens 15 % auf bis zu 45 % bei maximal 500.000 €.
  • Erforderliche Eigenmittel des Antragstellers: 15 % der Investitionssumme.
  • Zinssatz: Festzins vom 1. Jahr - 3. Jahr und ab dem 4. Jahr. Am Ende des 10. Jahres wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des dann bestehenden Marktzinsniveaus für die Restlaufzeit neu vereinbart.
  • Haftungsfreistellung: 100 %. Eigenkapitalähnliche Mittel in Form langfristiger Nachrangdarlehen.
  • Sicherheiten: Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Der Gründer muss allerdings über die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen sowie über ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.
  • Laufzeit: max. 15 Jahre.
  • Tilgung: 7 tilgungsfreie Anlaufjahre; Vorzeitige Tilgung ganz oder teilweise möglich.
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen: mit Gründungs- und Wachstumsfinanzierung und Unternehmerkredit.

Wie erfolgt die Antragstellung? 
  • Innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Selbständigkeit aber vor Vorhabensbeginn. Der Antrag muss über die Hausbank (Bank, Sparkasse) gestellt werden.
 
____________________________________________________________

KfW Logo

ERP-Gründerkredit - StartGeld

Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Existenzgründern und kleinen Unternehmen die Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln an. 

Wer wird gefördert? 
  • Gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen, Übernahme eines Unternehmens, Übernahme einer tätigen Beteiligung, anfängliche Nebenerwerbstätigkeit mit Ziel Haupterwerb sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren.

Was wird gefördert? 
  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten.
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen.
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung.
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.
  • Betriebsmittel (inklusive Wiederauffüllung des Warenlagers).

Wie sind die Konditionen? 
  • Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der Investitionen bis maximal 100.000 € (für die Finanzierung von Betriebsmitteln max. 30.000 €).
  • Erforderliche Eigenmittel: keine.
  • Zinssatz: Festzins nach Konditionenspiegel.
  • Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank.
  • Sicherheiten: banküblich.
  • Laufzeit: bis zu 10 Jahre.
  • Tilgung: 2 tilgungsfreie Anlaufjahre; Vorzeitige Tilgung ganz oder teilweise möglich.
  • Kombinationen mit anderen Förderprogrammen nicht möglich.

Wie erfolgt die Antragstellung? 
  • Vor Aufnahme bzw. bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Selbständigkeit aber vor Vorhabensbeginn. Der Antrag muss über die Hausbank (Bank, Sparkasse) gestellt werden.
     
______________________________________________________________

KfW Logo

ERP-Gründerkredit - Universell

Ziel des ERP-Gründerkredits - Universell ist es, Gründern und jungen Unternehmen innherhabb der ersten drei Jahre  nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein zinsgünstiges, breit verfügbares und einfaches Kreditangebots zur Verfügung zu stellen. 

Wer wird gefördert?
  • Existenzgründer, Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Abgrenzung, deren Geschäftsaufnahme bzw. -übernahme nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Was wird gefördert?
  • Investitionen
  • Betriebsmittel

Wie sind die Konditionen? 
  • Darlehenhöchstbetrag 10 Mio. Euro
  • Finanzierungsanteil 100 %
  • Laufzeit: max. 10 Jahre
  • Haftungsfreistellung: keine
  • Auszahlung 100 %
  • Tilgung: monatlich

Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Der Antrag muss über die Hausbank (Bank, Sparkasse) bei der KfW Mittelstandsbank gestellt werden.
 

 

 
______________________________________________________________

KfW Logo

KfW-Unternehmerkredit

Der KfW-Unternehmerkredit dient der langfristigen Unternehmensfinanzierung. Er gliedert sich in einen Programmteil A für Fremdkapitalfinanzierungen und einen Programmteil B für Nachrangkapital und erhöht damit die für ein Rating maßgebliche Eigenkapital.
 

 

Programmteil A "Fremdkapital"


Wer wird gefördert? 
  • mittelständische Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens 3 Jahren am Markt aktiv sind.
  • für kleine und mittlere Unternehmen mit Zinsverbilligung

Was wird gefördert? 
  • Investitionen
  • Betriebsmittel


Wie sind die Konditionen? 

  • Kredithöchstbetrag: 10 Mio. Euro für Investitionen, 10 Mio. Euro für Betriebsmittel ohen Haftungsfreistellung und 5 Mio. Euro für Betriebsmittel mit Haftungsfreistellung

  • optionale Haftungsfreistellung bis zu 50%
  • Laufzeiten 5- 20 Jahre mit 1-3 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Zinsbindung bis zu 10 Jahren möglich
 
Programmteil B "Nachrangkapital"
 
 
Wer wird gefördert? 

 

  • Antragsberechtigt sind ausschliesslich kleine und mittlere Unternehmen ab 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme

Was wird gefördert?

  • Investitionen 


Wie sind die Konditionen? 

 

  • Kredithöchstbetrag: 4 Mio. Euro

  • Paketfinanzierung (50% Fremdkapital / 50% Nachrangtranche)

  • Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut
  • Laufzeiten 10 Jahre mit max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren für die Fremdkapitaltrance und maximal 7 tilgungsfeien Anlaufjahren für die Nachrangtranche
  • Vorzeitige und außerplanmäßige Tilgung ausgeschlossen

Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.

 

 
______________________________________________________________

KfW Logo

ERP-Innovationsprogramm

Das ERP-Innovationsprogramm dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. 

Wer wird gefördert? 
  • Unternehmen, die seit mehr als 2 Jahren am Markt tätig sind, innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln (Programmteil I) und eine Markteinführung planen oder wesentlich daran beteiligt sind (Programmteil II).

Was wird gefördert? 
  • Programmteil I: FuE-Phase
  • Dem Vorhaben zurechenbare Personaleinzelkosten, Gemeinkosten, Reise-, Material- und EDV-Kosten.
  • Einzelkosten für FuE-Aufträge sowie für Beratungsleistungen und ähnliche Dienste.
  • Investitionskosten, die sich auf das Innovationsvorhaben beziehen.
  • Kosten zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Innovation.
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
  • Wichtig: Die FuE-Phase endet mit dem Abschluss der für die kommerzielle Nutzung notwendigen Entwicklungsarbeiten.
  • Programmteil II: Markteinführungsphase
  • Kosten für Unternehmensberatung.
  • Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern.
  • Marktforschung: Marktinformation mit Bezug auf das neue Produkt, Verfahren oder die Dienstleistung.
  • Investitionen in Bezug auf die Markteinführung, z. B. Maschinen, erstes Warenlager, Aufbau des Vertriebs.
  • Wichtig: Die Markteinführungsphase endet spätestens drei Jahre nach Beginn der kommerziellen Nutzung.
  • Eine Förderung in der Markteinführungsphase kann unabhängig von einer Förderung in der FuE-Phase erfolgen.

Wie sind die Konditionen? 
  • Programmteil I
  • Kredithöchstbetrag: 5 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • Mitfinanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
  • Programmteil II
  • Kredithöchstbetrag: 1 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • Mitfinanziert werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
  • Für beide Programmteile
  • Erfüllt der Antragsteller die Fördervoraussetzungen, erhält er ein integriertes Finanzierungspaket, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht.
  • Auf Wunsch ist auch eine reine Fremdkapitalfinanzierung möglich (0 % Nachrangtranche).
  • Sicherheiten: Die Fremdkapitaltranche ist banküblich zu besichern. Für die Nachrangtranche sind keine Sicherheiten zu stellen.
  • Der Zinssatz der Fremdkapitaltranche wird unter Berücksichtigung der Bonität und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen.
  • Der Zinssatz der Nachrangtranche orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und an der Bonität des Endkreditnehmers.
  • Laufzeit: 10 Jahre.
  • Die Tilgung der Fremdkapitaltranche erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre jeweils in gleich hohen, halbjährlichen Raten. Bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich.
  • Die Tilgung der Nachrangtranche erfolgt in 6 gleich hohen, halbjährlichen Raten zum Ende der Laufzeit. Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen: möglich.

Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.
_________________________________________________________________

Logo Hessen

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI Bank) bietet das Kreditprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen) im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und der KfW Mittelstandsbank an. Die Förderdarlehen sind durch Mittel der KfW Mittelstandsbank refinanziert. Das Land Hessen verbilligt diese ohnehin schon günstigen Darlehen zusätzlich mit einer Zinsvergünstigung. 

Zusätzlich bietet die WI-Bank das GuW Hessen - Sonderprogramm Betriebsmittel an. 

Wer wird gefördert? 
  • Kleine und mittlere Unternehmen in Hessen, die weniger als 250 Arbeitskräfte beschäftigen, einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. € erzielen oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. € erreichen und sich nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die dieser Definition nicht entsprechen sowie Angehörige der freien Berufe und natürliche Personen (einschließlich Angehörige der Heilberufe).

Was wird gefördert? 
  • Alle Formen der Existenzgründung; Höchstbetrag: 500.000 €.
  • Investitionen mit Schaffung und Sicherung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze; Höchstbetrag: 1.250.000 €.
  • Erweiterungs- und Festigungsinvestitionen; Höchstbetrag: 1.250.000 €.
  • Im GuW Hessen - Sonderprogramm Betriebsmittel beträgt der Höchstbetrag 750.000 €.

Wie sind die Konditionen? 
  • Sicherheiten: banküblich.
  • Zinssatz: risikogerechtes Zinssystem; Zinsvergünstigungen möglich; aktuelle Zinskonditionen.
  • Laufzeit/Tilgung: max. 10 Jahre / 2 tilgungsfreie Anlaufjahre; max. 20 Jahre / 3 tilgungsfreie Anlaufjahre; max. 12 Jahre mit Endfälligkeit.
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen: möglich.

Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.
 

______________________________________________________

Logo Hessen

Hessischer Kapitalfonds für kleine Unternehmen


Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergibt an Kleinunternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freiberuflich Tätigen, die ihren Sitz in Hessen haben, im Rahmen des Förderprogrammes „Kapital für Kleinunternehmen“ Darlehen, die nicht besichert werden.

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freiberuflich Tätigen, die ihren Sitz in Hessen haben und die
  • nicht mehr als 15,0 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beschäftigen,
  • einen Jahresumsatz von 2.000.000,- € nicht überschreiten,
  • nicht nebenberuflich geführt sind,
  • kein konzernabhängiges Unternehmen sind und
  • deren Bonitätseinstufung durch die Hausbank zum Zeitpunkt der Antragstellung eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 3,00 % nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

  • Diese Finanzierungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation bei den Endkreditnehmern dienen

Wie sind die Konditionen?

  • Das Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beträgt mindestens 25.000,- € und maximal 75.000,- € pro Endkreditnehmer.
  • Laufzeit 7 Jahre
  • Auszahlung 100 %
  • Zinssatz maximal 7,03% pro Jahr nominal
  • Keine banküblichen Sicherheiten
  • Voraussetzung für die Gewährung des Nachrangdarlehens ist, dass die jeweilige Hausbank ein weiteres Darlehen in Höhe von mindestens 50 % des Darlehensbetrags der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ausreicht.
  • Zinssatz nach Bankvereinbarung
  • bankübliche Besicherung nach Bankvereinbarung

Weitere Informationen: Kapitalfonds für kleinere Unternehmen