Zuschüsse

Während es für viele erfolgreiche Manager eine Selbstverständlichkeit ist, sich beraten zu lassen, verhalten sich Unternehmer von kleinen und mittleren Betrieben eher zurückhaltend. Dabei zeigen Untersuchungen, dass gerade mittelständische Unternehmen und Existenzgründer professionelle Unterstützung dringend brauchen könnten.

Da in der Gründungsphase und in den ersten Jahren danach hierfür meistens das Geld fehlt, können Unternehmensberatungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen finanziell gefördert werden. Die Förderungen beinhalten Zuschüsse für Existenzgründungsberatungen, allgemeine Unternehmensberatungen und Coachingprogramme.
 
 
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Beratungsförderung im Vorgründungsbereich (RKW Hessen)

Im Auftrag des Landes führt das RKW Hessen seit über 40 Jahren geförderte Gründungsberatungen mit großem Erfolg durch. 

Wer wird gefördert? 
  • Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe vor der Gründung.

Was wird gefördert? 
  • die Beurteilung der Marktfähigkeit des Konzeptes.
  • die Umsatz-, Kosten-, Erlös-, Investitions-, Finanzierungs- und Liquiditätsplanung des Unternehmens.
  • Gründungsformalitäten und Handlungshilfen.

Wie sind die Konditionen? 
  • Zuschuss i. H. v. 400 € der Beratungskosten.
  • Das Beraterhonorar ist im Existenzgründungsprogramm vorgegeben und mit 640 EUR (zzgl. MwSt.) je Beratungstag bewusst unterhalb der marktüblichen Honorarsätze festgesetzt.
  • Anzahl der Beratungstage: max. 5 Tage.

Wie erfolgt die Antragstellung? 
  • RKW Hessen GmbH
    Düsseldorfer Str. 40
    65760 Eschborn
    Telefon: 0 61 96 / 97 02
    – 40 Telefax: 0 61 96 / 97 02 – 99
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Gründungszuschuss (Bundesagentur für Arbeit)

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den so genannten Gründungszuschuss.

Wer wird gefördert?
  • Personen, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden.

Was wird gefördert?
  • Sicherung des Lebensunterhalts und soziale Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung.

Welche Voraussetzungen müssen bestehen?
  • bestehender Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III oder Beschäftigung in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III.
  • Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen.
  • Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit.

Wie sind die Konditionen?
  • Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet.
  • Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt.
  • Für weitere neun Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Der Antrag ist vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

 

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Gründercoaching Deutschland (KFW Bankengruppe)

Die meisten Gründer und jungen Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip.

Wer wird gefördert?
  • Gründer und junge Unternehmen.
  • Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen bzw. Gründer aus der Arbeitslosigkeit im ersten Geschäftsjahr.
  • Beratung von der Gründung kann nicht gefördert werden.

Was wird gefördert?
  • Optimierung des Unternehmenskonzeptes bzw. des Businessplans.
  • Vorbereitung bzw. Begleitung bei Finanzierungs- und Genehmigungsgesprächen.
  • Erarbeitung von Markt- und Vertriebsstrategien.
  • Unterstützung bei der Umsetzung des Vorhabens.
  • Dokumentation der durchgeführten Coachingleistungen.

Wie sind die Konditionen?
  • Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro.
  • Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
  • Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert. Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit 4.000 Euro.
  • Die Zuschüsse betragen bis zu 90 Prozent bezogen auf die förderfähigen Kosten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt beim Regionalpartner der KfW Mittelstandsbank.
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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)

Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und
  • weniger als 250 Personen beschäftigen,
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben
  • sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden.

Was wird gefördert?
  • Allgemeine Beratungen und
  • Spezielle Beratungen zu Technologie und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating.
  • Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

Wie sind die Konditionen?
  • Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 % maximal 1.500 Euro.

Wie erfolgt die Antragstellung?