Kreditvergabe erleichtert
KfW-Sonderprogramm zur Verbesserung der Kreditversorgung im Mittelstand

Die weltweite Finanzkrise hat inzwischen auch Deutschland erfasst. Für viele Unternehmen führt dies zunehmend zu einer Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen. Es wird schwieriger, Kredite zu bekommen, und wer eine Zusage erhält, muss tendenziell mehr bezahlen. Um den Unternehmen weiterhin Investitionen zu ermöglichen, hat die KfW im Rahmen der Maßnahmenpakete der Bundesregierung ein Sonderkreditprogramm aufgelegt.

Für Investitionen, zur Liquiditätssicherung und für die Finanzierung von Betriebsmitteln stellt die KfW in den Jahren 2009 und 2010 40 Milliarden Euro zu Marktzinsen zur Verfügung. Im KfW-Sonderprogramm wird für die Hausbanken optional eine Haftungsfreistellung bei Investitionen von 50 oder 90 Prozent und für Betriebsmittel von 60 Prozent (Baustein „Mittelständische Unternehmen“) angeboten. Durch diese Risikoentlastung wird den Hausbanken die Kreditvergabe erleichtert. Die KfW rechnet damit, dass das Programm Investitionen von rund 53 Milliarden Euro auslösen wird. Im Folgenden wird die Programmvariante für mittelständische Unternehmen vorgestellt.

Das KfW-Sonderprogramm wendet sich mit seinem Baustein „Mittelständische Unternehmen“ an freiberuflich Tätige sowie mittelständische in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Finanzierung für Vorhaben in Deutschland benötigen und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Der Gruppenumsatz darf maximal 500 Millionen Euro betragen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten beziehungsweise der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Falle einer Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen sind ausgeschlossen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist die Situation des Unternehmens zum Stichtag 1. Juli 2008. Sollten nach diesem Stichtag aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise die Voraussetzungen für ein Unternehmen in Schwierigkeiten entstanden sein, ist es dennoch im Rahmen des KfW-Sonderprogramms antragsberechtigt.

Auch Betriebsmittel förderbar
Mitfinanziert werden durch das Sonderprogramm alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Darüber hinaus können Betriebsmittel – einschließlich Warenlager sowie sonstiger Liquiditätsbedarf, zum Beispiel durch Anschlussfinanzierungen oder Prolongationen – finanziert werden. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der Betriebsmittel betragen. Dabei liegt der Höchstbetrag pro Vorhaben bei 50 Millionen Euro. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln darf der Kreditbetrag in der Variante "Standard" maximal 30 Prozent und in der Variante "Flexibel" maximal 50 Prozent der letzten Bilanzsumme des Antragstellers beziehungsweise bei nicht bilanzierenden Unternehmen oder freiberuflich Tätigen 30 Prozent bzw. 50 Prozent des letzten Jahresumsatzes des Antragstellers betragen. Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW-Sonderprogramm mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig.

Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen bei Investitionen bis zu fünf oder bis zu acht Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Bei der Finanzierung von langlebigen Investitionsgütern (zum Beispiel Bauvorhaben und Schiffsfinanzierungen) kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die Laufzeit bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr in der Variante "Standard" und höchstens zwei tilgungsfreie Anlaufjahre in der Variante "Flexibel". Die Gewährung eines endfälligen Darlehens ist ebenfallsmöglich: in der Variante "Standard" bei Kreditlaufzeiten bis zu drei Jahren und in der Variante "Flexibel" bei Kreditlaufzeiten bis zu fünf Jahren. Die Mindestkreditlaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr.

Während Tilgungsfreijahre nur Zinsen fällig
Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Die Auszahlung beläuft sich auf 100 Prozent, es wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent pro Monat, beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge, erhoben.

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Tilgung in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit. In der Betriebsmittelvariante "Flexibel" ist eine vorzeitige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages während der ersten Zinsbindungsphase jederzeit möglich. In den anderen Varianten ist das nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zulässig.

Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden grundsätzlich im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Für Investitionsvorhaben ist auf Antrag eine Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts von 90 Prozent oder optional 50 Prozent möglich. Für die Finanzierung von Betriebsmitteln kann eine Haftungsfreistellung von 60 Prozent beantragt werden. Voraussetzung für die Haftungsfreistellung ist, dass mindestens ein Jahresabschluss über ein vollständiges Geschäftsjahr (bei nicht bilanzierenden Unternehmen Einnahmen-Überschuss-Rechnung) vorliegt. Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.

Dr. Stefan Breuer
Leiter des Bereiches Vertrieb
KfW Bankengruppe
Bonn
stefan.breuer@kfw.de


Antragstellung

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig beziehungsweise teilweise die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen. Dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei. Anträge sind bei Investitionen vor Beginn des Vorhabens und bei Betriebsmitteln vor Beginn der Finanzierungsmaßnahme bei der Hausbank zu stellen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist für Investitionen die 081 und für Betriebsmittel die 082 in der Variante "Standard" bzw. 087 in der Variante "Flexibel" anzugeben.

Für die Antragstellung sind der Antragsvordruck (Formularnummer 141 660) sowie das Statistische Beiblatt „Investitionen allgemein“ einzureichen (Formularnummer 141 658). Wird eine Haftungsfreistellung beantragt, sind weitere Unterlagen nötig. Weitere Infos telefonisch im KfW-Infocenter 01801 241124 oder online unter www.kfw.de.



Stand März 2010