Befindet sich das Unternehmen im Restrukturierungsprozess auf Kurs?
Die Umsetzung der Maßnahmen und die Einhaltung der gesetzten Zeitvorgaben erfolgt durch den Gesamtverantwortlichen gemeinsam mit dem Lenkungsausschuss.
Basierend auf den beschlossenen Maßnahmen wird regelmäßig (im Abstand von 2 – 4 Wochen) der Stand der Umsetzung bei den jeweils Verantwortlichen abgefragt und ein Umsetzungsgrad bestimmt, der sich an den Einzelschritten orientiert. Der Vergleich der Ist-Zahlen mit der Planung aus dem Sanierungskonzept gibt Aufschluss darüber, ob die Sanierungsmaßnahmen sich wie geplant im Unternehmensergebnis niederschlagen. Hier wird die Bedeutung eines funktionierenden und aussagefähigen internen Controllings offensichtlich. Ein erster Sanierungsschritt kann sein, die internen Controllingsysteme zu modifizieren, um den Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen überhaupt in dem notwendigen Umfang messbar zu machen.
Bei Abweichungen oder im Fall der nicht vollständigen Umsetzbarkeit von Maßnahmen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen entscheidet der Lenkungssausschuss über die weitere Vorgehensweise und ggf. alternative Maßnahmen. Die Notwendigkeit auf Veränderungen der Unternehmensumwelt zu reagieren darf im Rahmen der Umsetzung nicht unterschätzt werden, das Sanierungskonzept muss bei entsprechenden Veränderungen im Rahmen des Sanierungscontrollings zwingend angepasst werden.
Matthias Beck
Partner
Rüdiger Stannek
Ernst & Young Revisions- und
Treuhandgesellschaft mbH
Stand: Februar 2010
Ansprechpartner
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