Finanzinstitute als Partner

Fakt ist: Unternehmenskrisen sind in der Regel das Ergebnis leistungswirtschaftlicher Fehlentwicklungen. Banken sehen ihre Aufgabe darin, auf diese Fehlentwicklungen hinzuweisen und im Rahmen finanzwirtschaftlicher Maßnahmen beim Überwindung von Krisensituationen unterstützend mitzuhelfen. Voraussetzung ist allerdings, dass mit leistungswirtschaftlichen Korrekturen die Unternehmenskrise auch tatsächlich nachhaltig überwunden werden kann.

Leistungswirtschaftliche Fehlentwicklungen in Unternehmen zeigen sich in sinkenden Wachstumsraten und Margen einerseits und / oder überproportional steigenden Kosten andererseits. Die Folge: Verluste in der Ergebnisrechnung und Eigenkapitalverzehr in der Bilanz. Da mehr und mehr Finanzmittel in der Verlustfinanzierung gebunden werden, erwächst letztlich eine Liquiditätskrise, die sich negativ auf das operative Geschäft auswirkt.

Krisen grundsätzlich zu entgehen, wird kaum einem Unternehmen gelingen. Denn Krisen liegen permanent in der Luft. Was aber durchaus möglich ist: Präventionen, sprich Vorsichtsmaßnahmen treffen, die einer Krise vorbeugen beziehungsweise sie nicht zum Sturm werden lassen. Zu den Präventionsmaßnahmen aus finanztechnischer Sicht zählen unter anderem:
 
  • Eine sichere Eigenkapitalbasis, weil sie die beste Voraussetzung für ein langfristiges Überleben des Unternehmens ist.
  • Ein konsequent verfolgtes Controlling, weil es eine zeitnahe Beobachtung der Entwicklung eines Unternehmens ermöglicht.
  • Eine langfristige und von Vertrauen geprägte Beziehung zwischen dem Unternehmen und seiner Hausbank, weil nur dies eine kontinuierliche sachkritische Auseinandersetzung mit der Finanzsituation des Unternehmens erlaubt und sich in Krisensituationen bewährt.

Bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen sind Banken vor allem auf den Problemfeldern Liquidität und Überschuldung gefordert. Dabei verfolgen sie im Wesentlichen drei Handlungsstrategien, nämlich aktive Unternehmenssanierung, Konsolidierung und Entschuldung.

Aktive Unternehmenssanierung erfolgt mit dem Ziel, die Ertragskraft und damit die Kapitaldienstfähigkeit und Kreditwürdigkeit wiederherzustellen. Meist sind Sanierungsfinanzierungen erforderlich, die auf Basis einer festgestellten Sanierungsfähigkeit vorgenommen werden. Die Konsolidierung dient ebenfalls dem Ziel, die Ertragskraft des Unternehmens zu stärken und wiederherzustellen sowie die Kapitaldienstfähigkeit zu stabilisieren. Allerdings ist es meist nicht mehr möglich – und aus Sicht der Banken wirtschaftlich auch nicht mehr sinnvoll –, weitere, neue Kredite zur Verfügung zu stellen. Vielmehr bestehen die unterstützenden Maßnahmen der Bank in einer kosten- und liquiditätsentlastenden Zins- und möglicherweise auch Kapitalanpassung.

Entschuldung bedeutet in diesem Fall die einvernehmliche Beendigung der Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Bankinstitut. Dies ist dann gegeben, wenn die Bank den Sanierungsprozess des Unternehmens zwar nicht durch „neues Geld“, wohl aber im Rahmen von Entschuldungsmaßnahmen – möglicherweise auch gegen Teilforderungsverzicht – begleiten möchte. Dabei wird im Rahmen von Kapitalmaßnahmen die Überschuldung beseitigt und somit die Grundlage für ein Fortbestehen des Unternehmens gelegt. Im Gegenzug werden die Forderungen wie auch die verbliebenen Forderungen der Bank abgelöst und die Geschäftsbeziehung einvernehmlich beendet.

Die Maßnahmen, die im Rahmen der drei genannten Handlungsstrategien angewandt werden, sind bei allen Bankinstituten weitgehend gleich. Dennoch gibt es unterschiedliche Verhaltensweisen der Banken in der Krise ihrer Kunden. So fühlen sich auch regional verankerte und agierende Sparkassen in besonderer Weise „ihren“ Unternehmen verbunden. Denn aus der strukturpolitischen Verantwortung heraus, der sie sich verpflichtet fühlen, ist das Hauptaugenmerk auf den Erhalt der Unternehmen und der dahinter stehenden Arbeitsplätze gerichtet. Bei allen Überlegungen wird dieser Faktor immer berücksichtigt. Die wirtschaftliche Vernunft darf dabei freilich nicht vernachlässigt werden.

Drei Aspekte sind bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen beziehungsweise im Falle der Sanierung des in die Krise geratenen Unternehmens durch Banken entscheidend:
 
  • Die Sanierungsfähigkeit muss gegeben sein. Aus rechtlichen Gründen dürfen Bankinstitute nur dann Sanierungskredite gewähren, wenn ihnen ausreichend Informationen über die Sanierbarkeit des Unternehmens vorliegen.
  • Unternehmer respektive Manager müssen sichtbar unter Beweis stellen, dass sie bereit sind, ihren Beitrag (Stärkung des Eigenkapitals) zur Überwindung der Krise zu leisten. Ein solches Verhalten erhöht die Bereitschaft des betreuenden Bankinstituts, ebenfalls unterstützende Maßnahmen zu ergreifen.
  • Unternehmen sollten die Banken als Partner sehen und sie nicht im Unklaren lassen über die tatsächliche Situation. Denn Misstrauen bewirkt Konfliktsituationen, zu deren Bewältigung unnötig Zeit beansprucht wird. Die Folge: Der Sanierungsprozess verzögert sich erheblich und ist schlimmstenfalls sogar zum Scheitern verurteilt.

    
Ralf Mettner
Leiter Firmenkundengeschäft
Nassauische Sparkasse
Frankfurt am Main


Stand: Januar 2010