Sanierungsmöglichkeiten von Unternehmen in der Insolvenz verbessern!
Durch die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise geraten kleine und mittelständische Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten: Die Zahlen der Insolvenzen in Hessen liegen im ersten Halbjahr 2009 um 15 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Eine Rettungsperspektive für betroffene Unternehmen kann das Insolvenzplanverfahren bieten. Hierfür hat die IHK-Organisation das Konzept "Zehn Vorschläge zur Unternehmenssanierung in der Insolvenz" vorgelegt.
Das Insolvenzplanverfahren bietet erhebliche Vorteile, …
In einem Insolvenzplan entwickelt der Insolvenzverwalter ein Sanierungskonzept für das Unternehmen und verhandelt mit den Gläubigern über den anteiligen Verzicht auf Forderungen. Zudem hat das Unternehmen die Möglichkeit, das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit und das Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters zu nutzen. Mithilfe dieser Maßnahmen kann ein Großteil der sanierungsfähigen Unternehmen gerettet werden – mehr als die Hälfte der gefährdeten Arbeitsplätze bleiben erhalten. Auch die Gläubiger werden im Insolvenzplanverfahren im Regelfall deutlich besser gestellt als bei Zerschlagung des Unternehmens.
… wird in der Praxis jedoch viel zu selten genutzt
Trotzdem macht nur ein verschwindend geringer Teil der verschuldeten Unternehmen vom Insolvenzplanverfahren Gebrauch. Rund 98 % der insolventen Unternehmen werden nach wie vor zerschlagen. Hauptgrund hierfür ist, dass der Insolvenzantrag i. d. R. viel zu spät gestellt wird und die Masse des Unternehmens dann zumeist schon vollkommen aufgezehrt ist. Der Konkurs wird zudem in der Geschäftswelt noch immer als der „bürgerliche Tod des Kaufmanns“ gefürchtet. Denn die Insolvenz wird mit Versagen gleichgesetzt, dabei liegen die Ursachen für die Zahlungsschwierigkeiten oftmals außerhalb des eigenen Unternehmens. Hier ist also ein Umdenken erforderlich: Je früher ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet wird, umso größer sind die Chancen einer Sanierung!
Schwachstellen im Verfahren beseitigen
Das geltende Insolvenzplanverfahren leidet aber auch an strukturellen Mängeln, die diesen Weg in vielen Fällen unattraktiv machen. Gründe hierfür sind u. a.:
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Die Gläubiger haben auf die Bestellung eines geeigneten Insolvenzverwalters keinen hinreichenden Einfluss.
Einzelne Gesellschafter und Gläubigergruppen können das Verfahren blockieren - Die Gerichte versagen viel zu oft die Eigenverwaltung, bei der die Leitung des Unternehmens in den Händen der Geschäftsführung bleibt
- Sanierungsgewinne werden besteuert
- Und das Verfahren ist insgesamt zu schwerfällig
Die IHK-Organisation fordert deshalb mit einem 10-Punkte-Papier die kurzfristige Beseitigung dieser Hürden, damit mehr Unternehmen saniert und Arbeitsplätze gerettet werden können.
Gläubiger aber nicht aus dem Auge verlieren
Gleichzeitig bleibt das Insolvenzrecht Vollstreckungsrecht. Die geforderte Optimierung des Insolvenzplanverfahrens und die Verbesserung der Sanierungschancen dürfen sich nicht vom eigentlichen Ziel des Insolvenzverfahrens lösen: Oberstes Gebot der Insolvenz muss die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger bleiben. Scheitert die Sanierung im Planverfahren, gibt es zur Abwicklung des insolventen Unternehmens keine Alternative. Das Insolvenzplanverfahren darf über den gesetzlichen Insolvenzschutz hinaus den Wettbewerb zwischen gesunden und insolventen Unternehmen nicht verzerren.
Ansprechpartner
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