Pannenhilfe für Unternehmen
Beratung am Runden Tisch: oftmals der letzte Rettungsanker

Vor über zehn Jahren hat die KfW das Förderprogramm Runder Tisch aufgelegt, um damit Unternehmen bei der Prävention und Bewältigung von Krisen zu helfen und damit einhergehend auch Arbeitsplätze zu sichern. Allein im Jahr 2006 haben bundesweit rund 2 900 Unternehmer und Freiberufler diese Unterstützung in Anspruch genommen. Denn frühzeitiges Erkennen der Unternehmenskrise und rechtzeitiges, gezieltes Gegensteuern bestimmen den Sanierungserfolg.

Situationen wie die folgende werden nicht selten am Runden Tisch erörtert: Seit geraumer Zeit bewegt sich nicht mehr viel im Unternehmen. Die Umsätze stagnieren, die Ergebnis- und die Liquiditätssituation sind unerfreulich. Private Reserven wurden in den vergangenen Jahren durch Reinvestition größtenteils aufgebraucht, die Hausbank weigert sich, den Kreditrahmen weiter auszudehnen. Das Lebenswerk des Mittelständlers droht zusammenzubrechen.

Um Unternehmern und Freiberuflern in Situationen wie der geschilderten, das heißt bei der Prävention und Bewältigung von Unternehmenskrisen zu unterstützen, hat die KfW Mittelstandsbank vor über zehn Jahren das Förderprogramm Runder Tisch (RT) entwickelt. Will ein Unternehmer in den Genuss dieser Förderung kommen, muss er die Bereitschaft mitbringen, die Krisensituation offen zu kommunizieren und sich Dritten anzuvertrauen. Es werden Experten einbezogen, die durch die zuständige IHK oder Handwerkskammer vermittelt werden. Gemeinsam wird am Runden Tisch ein Sanierungskonzept entwickelt, das oftmals schon kurzfristig eine Lösung zur Rettung des Unternehmens bietet.

Zunächst sollte sich der Unternehmer an die zuständige Kammer, sei es die Industrie- und Handelskammer oder auch die Handwerkskammer, wenden. In der ersten Phase prüft die Industrie- und Handelskammer die Förderungswürdigkeit des Projektes. Ausgeschlossen vom Runden Tisch sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben oder bei denen aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht.

Für die formale Zulassung zum Runden Tisch sind folgende Unterlagen vorzulegen: Kurzinformation über das Unternehmen, Situationsbeschreibung und Darstellung der Auftragslage, Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre (sofern das Unternehmen bereits so lange besteht), aktuelle betriebswirtschaftliche Daten (BWA), Aufstellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Kopien der Kredit- und Darlehensverträge. Im Folgeschritt findet nach Terminabsprache mit dem Unternehmer bereits nach wenigen Tagen ein erstes Gespräch mit den von der IHK ausgewählten Beratern beziehungsweise Projektbetreuern statt.

Sanierungsmöglichkeit wird geklärt
Es ist üblich, dass während des ersten Kennenlernens der Teilnehmer auch eine Betriebsbesichtigung stattfindet. Anschließend wird am Runden Tisch umgehend eine Ist-Aufnahme erstellt, aus der sich dann eine Stärken-und-Schwächen-Analyse ableiten lässt. Nach den Auswertungen der Unterlagen und aller vorliegenden Informationen erarbeiten der Unternehmer und der Projektbetreuer gemeinsam einen Maßnahmenkatalog für die Überwindung der Unternehmenskrise. Dabei können bereits durch erste Gespräche mit den Banken und / oder anderen Gläubigern die Chancen auf eine Umsetzung des Sanierungskonzeptes abgeklärt werden.

In der Praxis hat sich immer wieder gezeigt, dass durch rechtzeitiges Einschalten eines neutralen Dritten bei Gesprächen mit den Banken und Gläubigern neuer Verhandlungsspielraum entsteht, der unter anderem für das Gestalten des Zeitraumes der Rückführung, Stundung oder sogar für den Erlass von Verbindlichkeiten genutzt werden kann. Dieser gewonnene Freiraum führt in der Regel auch zu einer Beruhigung des angespannten, oftmals auch emotional aufgeladenen Verhältnisses zwischen dem Schuldner und den Gläubigern. Hinzu kommt, dass durch die Expertise des Projektbetreuers kurzfristig aussagefähige Unterlagen erarbeitet werden, mit denen die Banken und Gläubiger besser überzeugt werden können, das Sanierungsprojekt aktiv zu unterstützen. Der neue Business-Plan sollte ebenso ehrgeizig wie realistisch sein. Die Liquiditätsvorschau und der Tilgungsplan müssen vor allem durch Plausibilität überzeugen, neue Zahlungsversprechen müssen unbedingt eingehalten werden. In dieser Vorgehensweise liegen oftmals die Schlüssel zum Erfolg für die angestrebte Sanierung des Unternehmens.

Die Arbeit des Runden Tisches endet mit der Einschätzung, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist oder nicht. Hierbei wird auch die Bereitschaft der Hauptgläubiger zur Unterstützung des Sanierungsprojektes ausgelotet. Bei einem positiven Votum, bestätigt durch die Stellungnahme der jeweiligen IHK oder HWK, besteht seit 2004 die Möglichkeit, ein weiteres Förderprogramm der KfW abzurufen. Es handelt sich hierbei um die Turn Around-Beratung (TAB). Deren Ziel ist es, die am Runden Tisch erarbeiteten Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens mit Unterstützung eines Projektbetreuers umzusetzen. Im Gegensatz zu der fast kostenlosen Beratung am Runden Tisch (lediglich die Fahrtkosten des Projektbetreuers müssen mit 0,30 Euro pro Kilometer übernommen werden) muss bei der Turn Around-Beratung der Unternehmer einen Selbstbehalt von 50 Prozent des von der KfW auf maximal 750 Euro pro Tag festgesetzten Honorars zuzüglich zu den Fahrtkosten übernehmen.

Bei einer kürzlich veröffentlichten Umfrage der KfW zeigte sich, dass die beschriebenen Förderangebote bei vielen Mittelständlern noch relativ unbekannt sind. In den vergangenen zehn Jahren nutzten bundesweit rund 27 000 Mittelständler und Freiberufler die beiden Instrumente zur Prävention und Krisenbewältigung. Die KfW spricht davon, dass in diesem Zeitraum über 250 000 Arbeitsplätze durch die Beratung am Runden Tisch gerettet werden konnten.

Nach den bisherigen Erfahrungen empfiehlt es sich, dass jeder Unternehmer kontinuierlich und kritisch die wirtschaftliche Entwicklung seines Unternehmens verfolgen sollte. Gibt es Signale für eine anhaltend unbefriedigende Geschäftssituation oder sogar schon für eine Krise, so sollte der Unternehmer nicht zu lange warten, sondern seine zuständige IHK auf die von der KfW geförderte Unterstützung im Rahmen des Runden Tisches und der Turn Around-Beratung durch externe Berater ansprechen. Denn das rechtzeitige Erkennen einer Unternehmenskrise und das frühzeitige Einleiten von angemessenen Maßnahmen gehören zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren einer Sanierung.


Reinhardt Rau
Optimum-consulting.de
Eschborn

Runder Tisch und
Turn Around-Beratung

Unternehmer, die Interesse an den KfW-Förderprogrammen „Runder Tisch“ oder „Turn Around-Beratung“ haben, sollten sich zunächst an die zuständige IHK wenden. Infos und Merkblätter zu den beiden Förderprogrammen auch online unter Prozessunterstützung durch die IHK Frankfurt und www.kfw-mittelstandsbank.de. Kontakt: IHK Frankfurt, Starthilfe und Unternehmensförderung, Thomas Stetz.

Stand: Februar 2010