Sanierung in Zeiten der Krise
Veränderte Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten
In konjunkturell normalen Zeiten werden Unternehmenskrisen typischerweise durch unternehmensspezifische Faktoren, wie beispielsweise Managementfehler, ausgelöst. Die Überwindung dieser Problemfelder durch etwa eine neue Strategie, neue Stakeholder (wie Anteilseigner, Fremdkapital bereitstellende Banken oder sonstige am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens partizipierende Gruppen) oder ein neues Management gestaltet sich in den meisten Fällen als schwierige Aufgabe und kann im Falle des Scheiterns zur Insolvenz des Unternehmens führen.
Zu den jeweiligen unternehmensspezifischen Faktoren kommt die dramatische Verschlechterung des gesamtwirtschaftlichen Umfeldes dieser Tage hinzu. Infolgedessen geraten einige Unternehmen, beispielsweise durch den Ausfall wichtiger Kunden oder Lieferanten, in eine Krise, häufig ohne eigenes Verschulden. Zudem verschlechtert sich die Situation bei den Unternehmen, welche sich bereits vorher in einer Krise befanden. Ein Beispiel hierfür bildet die Automobilbranche, welche bereits lange Zeit durch Überkapazitäten geprägt war und nun zur Umstellung der Strategien auf verbrauchsarme Motoren und neue Antriebskonzepte gezwungen ist.
Unabhängig von der aktuellen Entwicklung des Makroumfelds hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) schon vor einiger Zeit begonnen, den Standard „Anforderung an die Erstellung von Sanierungskonzepten“ zu überarbeiten und als Entwurf IDW ES 6 zu veröffentlichen. Dieser strukturiert die verschiedenen Krisenstadien und enthält Lösungsvorschläge für die Überwindung dieser. Hierbei werden sechs Krisenstadien unterschieden, nämlich Stakeholderkrise, Strategiekrise, Produkt- und Absatzkrise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise und zuletzt Insolvenzreife (siehe Infokasten).
Die gründliche Analyse der vorliegenden Krisenursachen und die Darstellung der Maßnahmen münden in eine integrierte Sanierungsplanung, die einen Ergebnis-, Finanz- und Vermögensplan enthält, um die Wirksamkeit der Restrukturierungsmaßnahmen zu messen. Dabei ist der IDW ES 6 so aufgebaut, dass einerseits eine gewisse Flexibilität in der Sanierung ermöglicht wird, um den Anforderungen des Einzelfalls gerecht zu werden, und andererseits ein standardisiertes Analysewerkzeug bereitgestellt wird, sodass die Überwindung der Unternehmenskrise systematisch und mit geordneter zeitlicher Abfolge der Maßnahmen erfolgen kann.
Überwindung der Krise in zwei Phasen
Dem IDW ES 6 folgend, kann die Überwindung der Krise grob in zwei Phasen eingeteilt werden: In der ersten Phase besteht die Aufgabe darin, die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Hier müssen zunächst die Insolvenzgründe – Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung – beseitigt und dadurch eine Insolvenz vermieden werden. Weiterhin sind die Liquiditätskrise sowie die Erfolgskrise zu bewältigen. Die Hauptaufgabe in der ersten Phase besteht in der Optimierung bereits vorhandener Ressourcen, wie Kostensenkungsmaßnahmen, Kapazitätsanpassungen, Eliminierung von verlustbringenden Produkten und Kunden oder der Durchführung von Working-Capital-Maßnahmen, um die Liquidität zu erhöhen. Diese Maßnahmen fließen in ein Fortführungskonzept als Basis für die Fortführungsfähigkeit ein, die rechtlich definiert ist als Erreichung einer positiven Fortführungsprognose im Sinne des „going concern“ gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 Handelsgesetzbuch (HGB).
In einer zweiten Phase müssen Produkt- und Absatzkrise, Strategiekrise sowie Stakeholderkrise überwunden werden. Durch nachhaltige Maßnahmen zur Sicherung der Sanierungsfähigkeit muss das Unternehmen neue Potenziale erschließen. Dies kann Portfoliobereinigungen sowohl im Produkt- als auch im Kundenbereich oder eine neue Strategie umfassen. In dieser zweiten Phase wird ausgehend von der Fortführungsfähigkeit die Sanierungsfähigkeit erlangt. Der IDW ES 6 stellt klar, dass unter Sanierungsfähigkeit nicht nur das kurz- oder mittelfristige Überleben des Unternehmens zu verstehen ist, sondern vielmehr die Wiedergewinnung der Wettbewerbsfähigkeit. Insofern wird für die Bejahung der Sanierungsfähigkeit mehr erwartet als nur eine „schwarze Null“. Vielmehr soll das Unternehmen „mindestens eine nachhaltige durchschnittliche branchenübliche Umsatzrendite und Eigenkapitalquote“ (IDW ES 6, Tz. 77) aufweisen.
Parallel zu der Neufassung des IDW Standards haben sich in jüngster Zeit gesetzliche Änderungen im Bereich der Beurteilung der Fortführungsfähigkeit ergeben. Wie oben beschrieben, ist in der ersten Sanierungsphase die Fortführungsfähigkeit im Sinne des HGB zu sichern: Das heißt, tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten zu beseitigen, die einer Fortführung entgegenstehen. Zunächst müssen daher in diesem Krisenstadium die Insolvenzantragsgründe Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beseitigt und somit der Insolvenzantrag selbst vermieden werden.
Neue Gesetzeslage bei Überschuldung
Beim Insolvenzantragsgrund Überschuldung hat der Gesetzgeber mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz die Begriffsdefinition geändert. Unter der neuen bis Ende 2010 befristeten Regelung besteht eine Überschuldung als Insolvenzgrund nur noch bei negativer Fortführungsprognose. Wenn die Fortführung des Unternehmens den Umständen nach überwiegend wahrscheinlich ist, kommt es auf eine rechnerische Überschuldung nicht an. Es sollen also solche Überschuldungsfälle vermieden werden, in denen die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Unternehmen weiter erfolgreich am Markt operieren kann. Allerdings steht die Befristung unter Umständen schon heute der Annahme der Unternehmensfortführung entgegen, wenn das Unternehmen nach der von Anfang 2011 an wieder geltenden Rechtslage voraussichtlich überschuldet sein wird. Damit führt sich die Neuregelung selbst ad absurdum. Neben oder anstelle dieser Neuregelung wäre hier sicherlich sinnvoller die Einführung eines vom Gericht überwachten Vergleichsverfahrens sowie einer verbesserten Transparenz bei der Auswahl der Insolvenzverwalter gewesen.
Dem IDW Standard ES 6 folgend, ist das grundlegende Ziel einer Restrukturierung die nachhaltige Sanierung des Unternehmens und die Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Erreichung dieses Ziels wird durch das strukturierte und phasenweise Vorgehen unterstützt. Insbesondere die Priorisierung der Aufgaben der Wichtigkeit und Dringlichkeit nach erlaubt die Erstellung eines sinnvollen Sanierungsszenarios. Je nach vorliegendem Krisenstadium kann umgehend und situationsgerecht auf die jeweiligen Probleme reagiert werden. Allerdings gilt auch hier, dass jedes Krisenstadium schneller und nachhaltiger überwunden werden kann, je früher es erkannt wird und je gründlicher die ursächlichen Probleme aufgearbeitet werden. In diesem Zusammenhang sind die aktuellen Entwicklungen aufgrund der neuesten Gesetzgebung zu beobachten.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass eine tiefgehende und professionelle Ursachenanalyse häufig nur durch externe Dritte erfolgen kann. Die Eigentümer beziehungsweise das Management sind häufig im Tagesgeschäft gebunden oder durch eine zu subjektive Sichtweise geprägt, welche Probleme verschleiert, anstatt diese aufzuarbeiten. Diese Aufarbeitung muss daher regelmäßig von externen Restrukturierungsberatern geleistet werden. Der Standard IDW ES 6 soll hier einen Beitrag liefern, diese Leistungen so weit wie möglich zu standardisieren und die nötige Qualität zu sichern.
Matthias Beck
Partner
Ernst & Young
Frankfurt am Main und Eschborn Ts.
Mitglied im Arbeitskreis Sanierung und Insolvenz
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Krisenstadien nach IDW ES 6
Phase 1: Stakeholderkrise
- unzureichende Kommunikation
- heterogene Struktur der Stakeholdergruppenkomplexe
- komplexe und unangemessene Finanzierungsstrukturen
Phase 2: Strategiekrise
- unklare Positionierung am Markt
- Fehleinschätzung bezüglich der technologischen Entwicklung
Phase 3: Produkt- und Absatzkrise
- rückläufige Produktnachfrage
- sinkende Preise / Margen
Phase 4: Erfolgskrise
- Verlustsituation
- Zahlungsfähigkeit kann noch aufrechterhalten werden
Phase 5: Liquiditätskrise
- unzureichender operativer Cash Flow
- überfällige Lieferanten-Verbindlichkeiten
Phase 6: Insolvenzreife
- negative Fortbestehensprognose (drohende Zahlungsunfähigkeit)
- Bewertung Vermögensgegenstände zu Liquidationswerten
- Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
Stand: Februar 2010
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