Phasen des Nachfolgeprozesses: Von der Sensibilisierung zur Sicherung

 
Unternehmensnachfolge
 0. Prozessstruktur Unternehmensnachfolge
» 1. Sensibilisierung
» 2. Rechtliche Vorbereitung
» 3. Wirtschaftliche Vorbereitung
» 4. Auswahlphase
» 5. Übergabephase
» 6. Sicherungsphase
» 7. Publikationen, Kontaktadressen und Links
Ein erfolgreicher Nachfolgeprozess besteht darin, die Unternehmensnachfolge so vorzubereiten und durchzuführen, dass das Unternehmen auch für den Nachfolger eine dauerhafte Existenzgrundlage bildet, und dass zugleich die Vermögensposition des Übergebers und seiner Familie optimal abgesichert sind.

Die Übergabe des eigenen Unternehmens an die nachfolgende Generation oder an einen Externen ist für Unternehmer ein einschneidendes Ereignis in seinem Unternehmerleben. Der typische mittelständische Unternehmer hat sein Unternehmen meist über Jahrzehnte aufgebaut. Die anspruchsvolle Aufgabe für ihn besteht darin, die Unternehmensnachfolge so vorzubereiten und durchzuführen, dass das Unternehmen auch für den Nachfolger eine dauerhafte Existenzgrundlage bildet, und dass zugleich die Vermögensposition des Übergebers und seiner Familie optimal abgesichert sind.
Eine Umfrage in Bayern hat ergeben, dass unter den 55- bis 60-jährigen mittelständischen Unternehmern 70 Prozent ihre Nachfolge noch nicht geregelt haben. Die Unternehmensnachfolge in Deutschland wird damit sehr spät umgesetzt, wenn man dies mit dem europäischen Ausland vergleicht. Während das Durchschnittsalter der mittelständischen Unternehmer zum Zeitpunkt der Unternehmensübergabe in Deutschland 65 Jahre beträgt, liegt dies in den Benelux-Staaten bei rund 50 Jahren, in anderen Ländern, beispielsweise Großbritannien, noch darunter.

Dieser sehr späte Zeitpunkt ist oftmals nicht der optimale Übertragungszeitpunkt, denn letzterer ergibt sich nicht aus dem Lebensalter des Unternehmers, sondern vielmehr aus der wirtschaftlichen Gesamtverfassung des zu übertragenden Unternehmens. Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge setzt daher voraus, dass sich der Unternehmer frühzeitig mit der Problematik befasst und die vielfältigen Fragen beantwortet, die sich in den einzelnen Phasen der Vorbereitung und Durchführung der Unternehmensnachfolge ergeben. Die erfolgreiche Unternehmensnachfolge stellt hohe Anforderungen an den Unternehmer und an die Qualifikation seiner Berater. Wirtschaftliche und steuerliche Fragen stehen oft im Mittelpunkt, aber auch juristische Fragen und insbesondere psychologische Aspekte sind nicht zu vernachlässigen.

Aufgrund der großen Bedeutung der Unternehmensnachfolge für mittelständische Unternehmer gründete der Ausschuss „Wirtschafts- und Unternehmensberatung“ bei der IHK Frankfurt die Arbeitsgruppe „Unternehmensnachfolge“. Diese hat eine Prozessstruktur erarbeitet, die den gesamten Ablauf der Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge beinhaltet, und die Grundlage für fachliche Darstellungen der IHK im Internet, dem Unternehmermagazin oder sonstigen Publikationen darstellt. Die einzelnen Phasen lassen sich wie folgt beschreiben:
Die Unternehmensnachfolge ist für viele Unternehmer ein Thema, das sie gerne verdrängen und auf die lange Bank schieben. Oftmals ist ein Anstoß von außen erforderlich, damit ein Unternehmer die Problematik überhaupt erkennt und sich dieser stellt. Hierzu bedarf es des besonderen Einfühlungsvermögens in die wirtschaftliche und familiäre Situation des Unternehmers. Eine Analyse der familiären Situation ist erforderlich, um rechtzeitig über die Möglichkeiten der internen Unternehmensnachfolge in der eigenen Familie zu entscheiden.
Die Frage interne oder externe Nachfolge ist eine bedeutende Weichenstellung; nicht selten stellen die Aufrechterhaltung der Familienharmonie und die Notwendigkeit der langfristigen Unternehmenssicherung einen Zielkonflikt dar. Die Einschaltung eines externen Ratgebers zum Zwecke der Objektivierung der eigenen Einschätzung kann in dieser Situation hilfreich sein.
Sobald die grundsätzliche Fragestellung beantwortet ist, an wen innerhalb der Familie welches Vermögen übertragen werden soll, sollten die erforderlichen rechtlichen Strukturen vorbereitet oder angepasst werden. Hierzu bietet sich insbesondere das Instrument des Unternehmertestaments an, um die richtigen Zuordnungen vorzunehmen und um Streitpotenziale innerhalb der Familie, die später die Unternehmensfortführung gefährden können, soweit als möglich auszuschalten.
Auch die Wahl der Rechtsform und die Überprüfung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen sind von Bedeutung für die Sicherung der vorgesehenen Nachfolgeregelung. Es ist darauf zu achten, dass Regelungen des Gesellschaftsvertrages an die testamentarischen Verfügungen angepasst werden, da die gesellschaftsrechtlichen Regelungen stets vorgehen. Auch ist in dieser Phase zu beachten, dass unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen des Unternehmensübergangs in der Regel unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für die Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer als auch für mögliche Ertragsteuerbelastungen.
Die wirtschaftliche Vorbereitung dient dazu, das Unternehmen möglichst zum optimalen Zeitpunkt und damit zum bestmöglichen Wert zu übertragen. Sie ist insbesondere im Falle der externen Unternehmensnachfolge von großer Bedeutung. Eine Unternehmensveräußerung sollte langfristig ähnlich wie ein Börsengang vorbereitet und geplant werden. Eine mehrjährige Ergebnisplanung und -steuerung kann zur Wertsteigerung beitragen. Ebenso wird es in vielen Fällen erforderlich sein, rechtzeitig vor der Unternehmensübertragung eine Strukturbereinigung des Unternehmens durchzuführen. Diese kann in der Veräußerung von nicht dem Kernbereich zugehörigen Unternehmensteilen ebenso wie im Hinzuerwerb weiterer Bereiche zur Steigerung der Attraktivität des Unternehmens liegen.
Auch die rechtzeitige Ermittlung des Unternehmenswertes, möglichst unter Hinzuziehung von Bewertungsexperten, ist dringend anzuraten. In der Praxis ist festzustellen, dass in vielen Fällen überhöhte Wertvorstellungen bestehen, so dass oftmals sinnvolle Unternehmensveräußerungen nicht zustande kommen und stattdessen auf einen späteren, dann meist nicht mehr optimalen Zeitpunkt, verschoben werden.
Die Auswahlphase ist durch die systematische Suche nach dem richtigen externen Nachfolger geprägt. Durch Einschaltung spezialisierter M&A-Berater, gegebenenfalls auch durch Nutzung von Datenbanken, sind geeignete Nachfolgekandidaten ausfindig zu machen und anzusprechen, um aus diesem Kreise den fachlich und persönlich geeigneten und mit entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten ausgestatteten Partner auszuwählen.
Im Fall der externen Unternehmensnachfolge beginnt die Übergabephase üblicherweise mit der Durchführung einer eingehenden Untersuchung des zu übertragenden Unternehmens (Due Dilligence) durch den vorgesehenen Übernehmer. Danach sind die entsprechenden vertraglichen Regelungen umzusetzen; hierbei ist die Frage, ob ein Unternehmen beziehungsweise eine Gesellschaft als „Ganzes“ (Share Deal) oder die einzelnen Bestandteile (Asset Deal) veräußert werden, insbesondere für die steuerlichen Wirkungen beim Veräußerer und beim Erwerber von großer Bedeutung.
Unabhängig von interner oder externer Nachfolge, ist die Übergabe aber nicht nur ein rechtlicher Vorgang, sondern insbesondere mit der Übergabe der Führung und damit auch mit der Abgabe von Macht und Ansehen für den Übergeber verbunden. Neben diesem psychologischen Aspekt ist auch die richtige Kommunikation ein wichtiger Erfolgsfaktor; einzubeziehen sind externe Adressaten (Kunden, Lieferanten, Banken) ebenso wie interne Adressaten (Arbeitnehmer).
Diese letzte Phase beinhaltet sowohl die Sicherung der Finanzlage und des „seelischen Gleichgewichts“ des Übergebers als auch die Sicherung der wirtschaftlichen Leistungskraft des übergebenden Unternehmens, damit dieses erneut als Existenzgrundlage der nachfolgenden Generation dienen kann.


Klaus Heininger,
Geschäftsführer,
FALK & Co GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Frankfurt am Main


Stand: März 2010