Analyse Rechtsform, Anpassung Gesellschaftsvertrag, gegebenenfalls Stiftung, Haftung
Beim Verkauf oder Kauf und beim Vererben oder Erben spielt die Rechtsform eine wichtige Rolle. Eine der wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang: Wer haftet für Verbindlichkeiten und Altschulden nach der Übergabe?
Sowohl Unternehmer als auch Nachfolger sollten sich hier juristischen Rat holen. Generell gilt: Haftungsfragen sollten auf jeden Fall in einem Vertrag eindeutig festgelegt werden. Gibt es Unklarheiten und Recherchebedarf und eventuelle Altschulden, so sollte ein Teil der Kaufsumme zurückgestellt werden. Auch steuerlich sind je nach Rechtsform unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen.
Einzelunternehmen:
volle Kontrolle, volle Haftung
- für den Einstieg gut geeignet (z.B. für Handwerker, Kleingewerbetreibende, Dienstleister)
- entsteht automatisch bei der Geschäftseröffnung
- nur ein Betriebsinhaber, keine Konflikte mit Partnern
- kein Mindestkapital
- volle Haftung mit Privatvermögen
Verkauf des Unternehmens
Der Verkauf des Unternehmens ist durch einen Kaufvertrag über alle Betriebsmittel möglich. Die Übertragung von Grundstücken muss notariell beurkundet werden.
Wofür haftet der Senior-Unternehmer?
Der Übergeber haftet bis zu fünf Jahre nach der Übertragung des Unternehmens für Verbindlichkeiten, die er selbst verantwortet hat.
Wofür haftet der Nachfolger?
Auch der Käufer haftet für die Altschulden des Senior-Unternehmers. Nach der Unternehmens-Übertragung können sich die Gläubiger also entweder an den Senior-Unternehmer oder den Nachfolger wenden. Die Haftungsdauer hängt davon ab, wie das Schuldverhältnis jeweils vertraglich geregelt ist. (z.B. über die Verjährung).Der Nachfolger haftet nicht für Altschulden, wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und er den Namen der Firma, also den Namen des Kaufmanns, nicht behält. Möglich ist auch, dass die Befreiung des Nachfolgers von einer Haftung für Altschulden im Handelsregister eingetragen wird.
Nachfolger haften außerdem für alle betrieblichen Steuerschulden, die im letzten Jahr vor dem Verkauf entstanden sind. Dazu zählen: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, betriebliche Grund- und Kfz-Steuer, Lohnsteuer. Er haftet nicht für persönliche Steuern wie Einkommen-, Vermögen-, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer.
Tipp für den Nachfolger:
In Kaufvertrag aufnehmen, dass der Verkäufer „nach seinem Kenntnisstand“ keine Steuerschulden hat. Vom Finanzamt „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ einholen. Vor Vertragsabschluss über die Vermögensverhältnisse des Verkäufers informieren! Der Käufer haftet außerdem für Lohn- und Gehaltsschulden der letzten zwölf Monate. Ausgenommen davon sind
- nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge
- Abfindung und Pensionszusagen im Rahmen von Kündigungen, die der Senior-Unternehmer vor dem Kauf veranlasst hat.
Tipp für den Nachfolger:
Im Kaufvertrag alle Zahlungen, die sich aus den Arbeitsverträgen ergeben, berücksichtigen.
Vererbung des Unternehmens
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Vermögen und Schulden gehen auf die gesetzlichen Erben (Kinder, Enkel, Ehepartner/-in usw.) über. Die Erbengemeinschaft muss sich darüber einigen, was mit dem Unternehmen geschehen soll. Will einer der Eben das Unternehmen weiterführen, muss Auseinandersetzungsplan erstellt werden, der alle Erben zufrieden stellt. Bis zum Inkrafttreten sollte vereinbart werden, was mit dem Unternehmen während der Übergabephase geschieht. Das Risiko besteht allerdings, dass das Unternehmen diese Übergabephase nicht überlebt. Wollen mehrere Erben das Unternehmen führen, muss das Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft umgewandelt werden.
Tipp für den Senior-Unternehmer:
Per Testament oder Erbvertrag, den Sie mit Ihrem Erben abschließen, können Sie festlegen, wer das Unternehmen erhält. Auf diese Weise tragen Sie zum Familienfrieden bei und sichern die Überlebensfähigkeit des Unternehmens. Noch besser ist die Übertragung des Unternehmens zu Lebzeiten. Bei der Schenkung („vorweggenommenen Erbfolge“) setzen Sie selbst Ihren Nachfolgern ein und können ihn in die Unternehmensführung einweisen.
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR): einfacher Zusammenschluss von Partnern/Sozietät
- für jede Geschäftspartnerschaft geeignet (Kleingewerbe, Praxisgemeinschaft, freie Berufe, Arbeitsgemeinschaft)
- großer Freiraum für Einzelnen möglich
- keine Formalitäten, schriftlicher Vertrag sinnvoll
- kein Mindestkapital
- Teilhaber haften mit Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen
Verkauf von Gesellschaftsanteilen
Eine Übertragung ist nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich.
Tipp für Senior-Unternehmer:
Die Möglichkeit der Übertragung von Gesellschaftsanteilen sollte schon im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein.
Wofür haftet der Senior-Unternehmer?
Beim Verkauf seiner Geschäftsanteile haftet der ausgeschiedene Gesellschafter maximal in Höhe seines ehemaligen Anteils für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn diese Verbindlichkeiten innerhalb von fünf Jahren nach dem Ausscheiden fällig und daraus Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden.
Wofür haftet der Nachfolger?
Der neue Gesellschafter haftet für Altschulden gegenüber Dritten mit seinem Anteil am Gesellschaftsvermögen, u.U. auch seinem Privatvermögen.
Vererbung von Gesellschaftsanteilen
Die Erben haften für Altschulden mit dem Nachlass, darüber hinaus aber auch mit ihrem sonstigen privaten Vermögen. Sie können jedoch innerhalb von drei Monaten aus der Gesellschaft aussteigen und von den übrigen Gesellschaftern eine Abfindung verlangen.
Tipp für Senior-Unternehmer:
Im Gesellschaftsvertrag festlegen, wie im Todesfall mit den Anteilen umzugehen ist.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG): eigenverantwortlich trotz Partner
- nur für freie Berufe, wenn das Berufsrecht dies zulässt
- für Selbständige, die mit Partnern kooperieren, aber trotzdem eigenverantwortlich bleiben wollen
- Gesellschafter haften mit Privatvermögen, Beschränkung der Haftung kann im Partnerschaftsvertrag vereinbart werden
- bei „Fehlern bei der Berufsausübung“ haftet nur derjenige, der den Fehler begangen hat.
Offene Handelsgesellschaft (OHG): hohes Ansehen, aber Haftungsrisiko
- für ein Handelsgeschäft mit Partner
- nur für Kaufleute, nicht für Kleingewerbe
- kein Mindestkapital
- Gesellschafter haften mit Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen
- hohes Ansehen wegen Bereitschaft zu persönlicher Haftung
Verkauf von Gesellschaftsanteilen
Eine Übertragung ist nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich.
Tipp für Senior-Unternehmer:
Möglichkeit der Übertragung im Gesellschaftsvertrag klären.
Wofür haftet der Senior-Unternehmer?
Beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen haftet der Verkäufer für Altschulden der Gesellschaft gegenüber Dritten noch weitere fünf Jahre. Das betrifft aber nur Verbindlichkeiten, die er auch tatsächlich noch persönlich zu verantworten hat, nicht also neue Verbindlichkeiten, die der Nachfolger eingegangen ist.
Wofür haftet der Nachfolger?
Auch der Käufer haftet mit seinem gesamten Vermögen für Altschulden. Nach der Übertragung von OHG-Anteilen können sich die Gläubiger entweder an den Verkäufer oder an den Käufer wenden.
Tipp für den Nachfolger:
Im Kaufvertrag regeln, wer für die Altschulden haftet und dann ins Handelsregister eintragen lassen.
Vererbung von Gesellschaftsanteilen
Die Erben haften für Altschulden grundsätzlich mit dem Nachlass, darüber hinaus aber auch mit ihrem sonstigen privaten Vermögen. Sie können von den Gesellschaftern verlangen, die OHG in eine KG umzuwandeln, um damit nur mit ihrem Kommanditanteil zu haften. Andernfalls können sich die Erben ihren Anteil auszahlen lassen.
Tipp für Senior-Unternehmer:
Im Gesellschaftsvertrag festlegen, wie im Todesfall mit den Anteilen umzugehen ist.
Kommanditgesellschaft (KG): leichtes Startkapital
- für Unternehmer, die zusätzliches Startkapital suchen, aber eigenverantwortlich bleiben wollen
- Komplementär (ein oder mehrere Unternehmer) und Kommanditisten (Teilhaber)
- Komplementär führt Geschäfte allein
- Kommanditisten sind finanziell am Unternehmen beteiligt
- Komplementär haftet mit gesamten Privatvermögen, Kommanditisten nur mit Einlage
Verkauf von Geschäftsanteilen
Tipp für Senior-Unternehmer:
Möglichkeit der Übertragung im Gesellschaftsvertrag klären. Die Übertragung muss nicht beurkundet werden, es sei denn, es handelt sich um Grundstücksübertragungen.
Wofür haftet der Senior-Unternehmer (Komplementär)?
Der ausscheidende Kommanditist haftet noch fünf Jahre für Verbindlichkeiten, die er selbst zu verantworten hat.
Wofür haftet der Senior-Gesellschafter (Kommanditist)?
Haftet in Höhe seiner ehemaligen Einlage für Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden aus der KG fällig sind. Dies betrifft aber nur Verbindlichkeiten, die er auch tatsächlich noch persönlich zu verantworten hat, nicht also neue Verbindlichkeiten, die der Nachfolger eingegangen ist.
Wofür haftet der Nachfolger (Kommanditist)?
Der Eintretende haftet für vor seinem Eintritt in die KG entstandenen Verbindlichkeiten persönlich bis zur Höhe seiner Einlage. Wurde die Einlage geleistet, entfällt die persönliche Haftung.
Tipp für Nachfolger:
Im Kaufvertrag regeln, wer für die Altschulden haftet und welche Sicherheiten vorliegen.
Vererbung von Gesellschaftsanteilen
Gehen die Kommanditanteile auf die Erben über, haften die zunächst – wie Komplementäre – mit ihrem Privatvermögen. Die Gesellschafter entscheiden darüber, ob sie die Position von Kommanditisten erhalten. Fällt die Entscheidung zu Ungunsten der Erben aus, können sie sich ihren Anteil auszahlen lassen.
Tipp für Senior-Unternehmer:
Im Gesellschaftsvertrag festlegen, wie im Todesfall mit den Anteilen umzugehen ist.
Die GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- für Unternehmer, die Haftung beschränken wollen
- für Unternehmer, denen die GmbH steuerliche Vorteile bietet
- Grundformalitäten und Buchführung aufwändiger
- es kann einen oder mehrere Gesellschafter geben
- Geschäftsführer: Gesellschafter oder „Fremd“-Geschäftsführer
- die Gesellschaft haftet mit gesamten Gesellschaftsvermögen; die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich dabei auf ihre Kapitaleinlage (insgesamt mindestens 25.000 €)
- bei Krediten haften Gesellschafter in de Regel mit zusätzlichen privaten Sicherheiten
Verkauf von Geschäftsanteilen
Der Kaufvertrag muss immer notariell beurkundet werden. Die verbleibenden Gesellschafter müssen dabei zustimmen.
Ausführlichere Informationen zur Rechtsform für den Nachfolger und den übergebenden Unternehmer enthält die Broschüre "Unternehmensnachfolge - Die optimale Planung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Bestellung beim Team Unternehmensförderung per E-Mail).
Weitere Informationen und konkrete Hilfe geben Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater Online - Datenbanken:
Bundesrechtsanwaltkammer, www. brak.de
Deutscher Notarverein, www. dnotv.de
Bundessteuerberaterkammer, www.bstbk.de
Scheuen Sie sich nicht, vor der Inanspruchnahme anwaltlicher, notarieller oder steuerlicher Beratung nach den entstehenden Kosten zu fragen. Für diese gelten klare und eindeutige gesetzliche Bestimmungen. Die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung ist in dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz geregelt. Die Kosten für notarielle Tätigkeiten sind detailliert in der Kostenordnung bestimmt. Steuerberaterhonorare sind in der Steuerberatergebührenverordnung festgelegt.
Im Nachfolgeangelegenheiten können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater auch schriftliche Honorarvereinbarungen treffen.
Stand: September 2007
Ansprechpartner
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