Förderprogramme für den Erfolg

Das Land Hessen unterstützt den Übergabeprozess mit verschiedenen Förderprogrammen.

1. KMU-Umsetzungsberatung

Bei jährlich über 70.000 deutschen Unternehmen steht die Nachfolgeregelung auf der Tagesordnung. Betroffen davon sind jedes Jahr ca. 700.000 Arbeitsplätze. Der Nachfolgeprozess muss frühzeitig und gut vorbereitet angegangen werden, wenn er gelingen soll.

Das RKW Hessen begleitet kompetent bei der Übergabe oder Übernahme eines Unternehmens. Dies ist im Rahmen der KMU-Umsetzungsberatung auch förderfähig.

2. Auswahl von Instrumenten der monetären Wirtschaftsförderung

a. Kreditprogramm: Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen
  • Programmziel:
    Förderung der Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen.
    Erschließung marktgerechter Zinskonditionen für den Mittelstand.
  • Instrument:
    Landesweites Kreditprogramm mit Zinsreduktionen bei ausgewählten Verwendungszwecken mit zusätzlicher Regionalkomponente.

    Antragsberechtigung
  • Natürliche Personen
  • Kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der KMU-Definition der EU (Beschäftigtenzahl kleiner als 250, Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder 43 Mio. Bilanzsumme, Erfüllung des Unabhängigkeitskriteriums)
  • Angehörige der Freien Berufe einschließlich der Heilberufe
  • Keine Antragsberechtigung von stillen Gesellschaftern und Kommanditisten

    Verwendungszweck
  • Existenzgründung:
    Gründung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbständigen Existenz, Nachfolge, auch durch Erwerb oder tätige Beteiligung
     
  • Arbeitsplatzförderung:
    Investitionen mit Errichtung und Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze sowie Ausbildungsplätze
     
  • Festigungsinvestitionen:
    Erweiterungs- oder Festigungsinvestitionen, d. h. Investitionen, die für das Unternehmen eine besondere Herausforderung darstellen
Weitere Infos über Darlehen.

b. Bürgschaften

Die Bürgschaftsbank Hessen steht Existenzgründern und Unternehmern zur Seite, wenn es darum geht, Investitions- und Betriebsmittelkredite abzusichern. Anträge müssen über die Hausbanken eingereicht werden.
Höchstbetrag: max. 2 Mio. € (nach dem 31.1.2010 wieder 1,0 Mio. €).

BoB - Bürgschaft ohne Bank: Gründerinnen und Gründer ohne Hausbank können die Bürgschaft direkt bei der Bürgschaftsbank Hessen beantragen.

Anlaufstellen für Bürgschaften über 2 Mio. € ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBANK).

Mehr Infos:

c. Hessen Kapital

Hessen Kapital I und II verfolgen im Zeitraum 2007 bis 2012 (Investitionszeitraum der Fonds) bzw. bis 2022 (Zeitpunkt der Endabrechnung) folgende Ziele:
 
  • Versorgung von ca. 200 bis 250 Unternehmen mit wirtschaftlichem Eigenkapital
  • Bereitstellung von durchschnittlich 300 T Euro pro Beteiligungsfall
  • Vollständige Rückführung der eingesetzten 75 Mio. Euro
  • Vollständige Erwirtschaftung der Verwaltungskosten der Fonds aus den Erträgen der ausgerechneten stillen Beteiligungen
  • Abdeckung der möglichen Ausfälle aus den Erträgen der Fonds
  • Abschluss der Fonds mit einem Gewinn bei Endabrechung
  • Zu schaffendes Arbeitsplatzpotenzial von 10 Arbeitsplätzen pro Investment in den ersten drei Jahren nach dem Eingehen einer Beteiligung
  • Finanzierung auch von technologieorientierten Gründungen, insbesondere aus Hochschulen und Forschungsinstitutionen
Die Vergabekriterien für Hessen Kapital I und II stehen zum herunterladen bereit.

Mehr Infos:


Stand: März 2010