Due Diligence-Prozess
Die Due Diligence wird durch den Käufer und/oder dessen Wirtschaftsprüfer und Anwälte vorgenommen. Abweichende Ergebnisse zu den Angaben des Verkäufers oder neu erkannte Risiken haben Einfluss auf den Verkaufspreis des Unternehmens.
Unterschieden wird in
- Financial Due Diligence (diese befasst sich mit den Finanzdaten)
- Legal Due Diligence (dies umfasst die Eigentumsverhältnisse, vertraglichen Beziehungen und die innere Verfassung eines Unternehmens)
- Tax Due Diligence (hier geht es um Betriebsausspaltung, Organschaft vertragliche Beziehungen und steuerliche relevante Umstände)
- Environmental Due Diligence (hier geht es um Schadstoffbelastung etc.)
-
Commercial Due Diligence (hier geht es um Technik, Produktion und Absatzmärkte)
Die Vorbereitung der Due Diligence durch einen erfahren M&A-Berater minimiert das Risiko.
Bei der Vorbereitung eines Unternehmensverkaufes ist es regelmäßig erforderlich, die Unternehmensberater bzw. M&A-Berater, die Rechtsanwälte, die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie gegebenenfalls die Banken in einen derartigen Verkaufsprozess einzubeziehen. Die verschiedenen Tätigkeiten sind so zu koordinieren, dass alle für den Verkauf eines Unternehmens relevanten Bereiche abgedeckt sind und Überschneidungen möglichst vermieden werden.
Rolf J. Hassemer
M&A-Berater
Hassemer (IBS) International Business Synergies,
Frankfurt am Main
Stand: April 2010
Ansprechpartner
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Team Unternehmensförderung
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