Due Diligence: Rollenverteilung im Verkaufsprozess von Unternehmen
Bei der Vorbereitung eines Unternehmensverkaufes ist es regelmäßig erforderlich, die Unternehmensberater bzw. M&A-Berater, die Rechtsanwälte, die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie gegebenenfalls die Banken in einen derartigen Verkaufsprozess einzubeziehen. Die Schwierigkeit besteht darin, die verschiedenen Tätigkeiten aller erforderlichen Berater so zu koordinieren, dass alle für den Verkauf eines Unternehmens relevanten Bereiche abgedeckt sind und Überschneidungen möglichst vermieden werden, um dann den Entscheidungsträger in die Lage zu versetzen, die für ihn richtigen Entscheidungen zu treffen.
Due Diligence
Sinn und Zweck einer Legal Due Diligence durch den Käufer ist es, mögliche juristische Fehler und Schwachstellen des Kaufobjektes aufzudecken und zu beseitigen. Dies gilt insbesondere im gesellschaftsrechtlichen Bereich des zu veräußernden Unternehmens. Hier muss genau überprüft werden, ob alle gesellschaftsrechtlichen relevanten Vorgänge ordnungsgemäß erfolgt sind. Weiterhin müssen alle wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen – Lieferverträge, Arbeitsverträge, Leasingverträge, Pensionszusagen etc. auf ihre rechtliche Wirksamkeit überprüft werden. Eine derartige Prüfung liegt im ureigensten Interesse des verkaufswilligen Unternehmers, da er spätestens im Kaufvertrag Garantien und/oder Zusicherungen abgeben muss, die auch den rechtlichen Bestand der Gesellschaft und der Verträge umfassen.
Die Legal Due Diligence in Verbindung mit der Financial Due Diligence, die von Wirtschaftsprüfern und/oder Steuerberatern aufzustellen ist, bildet auch eine vorbereitende Grundlage für den Fall, dass nur bestimmte Teile eines Unternehmens veräußert und zuvor abgespaltet oder verselbstständigt werden. Die Legal wie die Financial und die Tax Due Diligence sind wesentliche Grundlagen für die Erstellung des Verkaufsprospekts durch den Unternehmensberater /M&A-Berater.
Erstellung der Verkaufsverträge
Daneben gehört zu den Aufgaben der Rechtsanwälte selbstverständlich die Erstellung der Verkaufsverträge und der den Verkauf vorbereitenden Vereinbarungen, wie beispielsweise des „Letter of Intent“ (Absichtserklärung) sowie der Exklusiv- und Geheimhaltungsvereinbarungen.
Soweit durch den Unternehmensverkauf weitere Rechtsgebiete betroffen werden, wie Kartellrecht, börsenrechtliche Vorschriften und dergleichen, sind auch diese Rechtsgebiete gegebenenfalls durch eine Beauftragung von Spezialisten auf diesem Gebiet mit abzudecken. Es ist zu empfehlen, dass in diesen Bereichen der beauftragte Rechtsanwalt unmittelbar die Verhandlungen führt.
Eine besondere Rolle kommt dem Rechtsanwalt dann zu, wenn der verkaufswillige Unternehmer mit dem Verkauf auch weitere rechtliche Angelegenheiten regeln will. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass mit dem Unternehmensverkauf auch erbrechtliche Fragen geregelt werden soll. Hier sollte der den verkaufswilligen Unternehmer ständig betreuende Rechtsanwalt in die Vorbereitung der Kaufverhandlungen mit einbezogen werden.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erstellen Financial Due Diligence
Die Aufgabe der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei einem Unternehmensverkauf ist es, zum einen Financial und eine Tax Due Diligence zu erstellen, zum anderen den verkaufswilligen Unternehmer steuerlich zu beraten. Dabei geht es insbesondere um die steuerlich optimale Gestaltung für den Altgesellschafter.
Bei der Financial und der Tax Due Diligence geht es insbesondere darum, festzuhalten, ob es steuerliche Risiken gibt und wie hoch diese gegebenenfalls zu bewerten sind (verdeckte Gewinnausschüttung, Abschreibungsvolumen, Bewertungsunsicherheiten). Dabei hat der Wirtschaftsprüfer die letzten drei Jahre vor der Veräußerung besonders kritisch zu prüfen, da das Ereignis dieses Zeitraums in der Regel eine wesentliche Grundlage für die Kaufpreisfindung des Unternehmens ist. Dies ist ein weiterer Aspekt, den der Wirtschaftsprüfer und Steuerbrater bei seiner Due Diligence zu berücksichtigen hat. Der errechnete Unternehmenswert ist in der Praxis ein gewichtiger Anhaltspunkt für die Bemessung des Kaufpreises im abschließenden Verhandlungsprozess.
M&A-Berater hilft bei der Kaufpreisfindung
Eine der tragenden Rollen beim Verkauf eines Unternehmens spielt der Unternehmensberater bzw. der M&A- Berater. Der Unternehmensberater ist regelmäßig der erste Ansprechpartner, den ein Verkäufer aufsucht, wenn er sein Unternehmen veräußern möchte. Zu den Aufgaben des M&A- Beraters gehören im Wesentlichen die Erstellung eines Verkaufsprospektes, die Identifizierung geeigneter Käufer sowie die dazugehörende Verhandlungsführung.
Eine der wichtigsten Aufgaben der M&A- Beraters besteht darin, den verkaufswilligen Unternehmer bei der Kaufpreisfindung und dessen Durchsetzung zu beraten und zu leiten. Zwar haben Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Rahmen ihrer Due-Diligence-Arbeit bereits einen rechnerischen Unternehmenswert festgelegt; entscheidend aber ist der am Markt durchsetzbare Wert. Hier haben die Unternehmensberater auf Grund ihrer umfangreichen Erfahrungen die Aufgabe, dem verkaufswilligen Unternehmer einen realistischen Kaufpreis zu vermitteln. Neben diesen Aufgaben können M&A-Berater bei kleinen und mittleren Unternehmen die Aufgaben der verschiedenen Berater verteilen und koordinieren und den gesamten Verkaufsprozess moderieren.
Sowohl die rechtlichen Gutachten als auch die Stellungnahme der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sollten und müssen bei einem Koordinator zusammenlaufen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Unternehmensberater das Verkaufsexposé erstellt und dafür die entsprechenden Daten und Stellungnahmen der einzelnen Berater benötigt. Wegen dieser Koordinierungsaufgabe ist der Unternehmensberater auch gehalten, einen straffen Zeitplan mit den anderen Beratern abzustimmen und auf dessen Einhaltung zu achten.
Daneben muss der Unternehmensberater dies gilt insbesondere, wenn er die Beratungsleistungen an Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer und Steuerberater vermittelt darauf achten, dass alle erforderlichen Beratungsleistungen in den Verträgen zwischen dem verkaufswilligen Unternehmer und dem jeweiligen Berater abgedeckt sind. Die genaue Abgrenzung der einzelnen Beratungsverträge ist dann besonders wichtig, wenn es später zu Schadenersatzansprüchen gegen den Verkäufer auf Grund fehlerhafter Beratung kommen sollte.
Stand: September 2007
Ansprechpartner
Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Dr. Matthias Schoder
Geschäftsführer
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