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Erstellen Sie am Besten gemeinsam einen Fahrplan, in dem das Ziel der Zusammenarbeit sowie Dauer und Aufgabeneinteilung genau festgelegt werden. Überprüfen Sie in regelmäßigem Abstand diesen Fahrplan. Woran liegt es, wenn er nicht eingehalten wird? Was kann dagegen getan werden? Muss der Fahrplan angepasst werden? Missverständnisse und Unklarheiten lassen sich zum großen Teil vermeiden, indem alle Vereinbarungen, Gesprächergebnisse (auch telefonische) schriftlich festgehalten und den Beteiligten vorgelegt werden. Damit sind alle auf demselben Informationsstand. Vereinbaren Sie regelmäßig Gesprächstermine, um alle Fragen zu klären. Sind Sie nicht sicher, ob Sie auf einer Wellenlänge kommunizieren, sollten Sie so früh wie möglich einen Coach hinzuziehen. Es gibt Unternehmensberatungen, die sich auf die Begleitung von Unternehmensübergaben spezialisiert haben.
Es kann sinnvoll sein, dass der ehemalige Inhaber einen offiziellen Beraterstatus erhält, entweder durch eine Festanstellung oder einen Honorarvertrag. Bei einer Festanstellung hat der Senior den Vorteil, sozial abgesichert zu sein. Im Konflikt ist es allerdings schwieriger, sich voneinander zu lösen. Klären Sie auf jeden Fall, welche Aufgaben mit einer Beratertätigkeit verbunden sind (siehe Checkliste).
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Checkliste Beratervertrag: - Zuständigkeitsbereich des Beraters (Beispiel: kaufmännischer oder technischer Bereich)
- Festlegung von Bereichen, für die der Berater allein verantwortlich und auf eigenes Risiko tätig ist (Beispiel: technische Endabnahmen)
- Höhe und Fälligkeit der Vergütung
- Zusatzhonorare für besondere Leistungen
- Übernahme der Auslagen, die durch die Tätigkeit des Beraters entstehen, durch das Unternehmen
- Überprüfung der Vergütungshöhe nach einem festgelegten Zeitraum (Beispiel: alle drei Jahre)
- Einbeziehung eines externen Gutachters, falls keine Einigung zur Vergütungshöhe zustande kommt
- Dauer der Beratungstätigkeit
- Vereinbarung einer Kündigungsfrist
- Berechtigung zur fristlosen Kündigung für beide Parteien
- Vereinbarung zu Stillschweigen über alle geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten
- Vereinbarung darüber, ob der Berater auch in anderen Unternehmen tätig sein darf
Stand: Mai 2010
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