Gutachtliche Stellungnahme zu einem im Ausland erworbenen Ausbildungsabschluss
Eine Anerkennung des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses erfolgt unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen.
Kommt eine Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses nicht in Betracht, haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen Antrag auf gutachtliche Stellungnahme zu einem ausländischen Ausbildungsabschluss zu stellen. Sie finden hier eine Checkliste zum Antrag vor.
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