Berufsschulnote
Auszubildende haben die Möglichkeit die Note ihrer berufsschulischen Leistungen auf dem IHK-Prüfungszeugnis eintragen zu lassen (§ 37 BBiG). Damit wir das Zeugnis zeitnah zur letzten Prüfung erstellen können, ist es erforderlich das Antragsformular spätestens am Tag der letzten mündlichen/praktischen Prüfung einzureichen.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen:
Christoph Koch (kaufmännische Ausbildungsberufe)
Kevin Schmidt (industriell-technische Ausbildungsberufe)
IHK-Info-Video: Wie werden Sie Ausbildungsbetrieb?
Mitarbeiterförderung durch die IHK-Weiterbildungsberatung
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