Zulassung zur Externenprüfung
Nicht nur Auszubildende, sondern auch andere Personen werden laut Berufsbildungsgesetz zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zugelassen, wenn sie nachweisen können, dass sie über die entsprechende Berufserfahrung verfügen. Ausbildungszeiten in anderen Ausbildungsberufen, ausländische Bildungsabschlüsse sowie Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden berücksichtigt. Die erforderliche Mindestzeit bei dreijährigen Ausbildungsberufen beträgt 4,5 Jahre Berufspraxis, bei zweijährigen Ausbildungsberufen 3 Jahre.
Örtlich zuständig für die Entscheidung über die Zulassung von Externen ist nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main die IHK Frankfurt am Main dann, wenn in ihrem Bezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort des externen Prüfungsbewerbers liegt.
Soldaten und Soldatinnen werden ebenfalls zugelassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die eine Zulassung rechtfertigen, erworben wurden.
Ein Prüfungsvorbereitungskurs ist in jedem Fall sinnvoll. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Bildungsträger, die solche Kurse anbieten.
Unsere Fachkräfteentwickler bzw. Bildungscoaches unterstützen Sie gerne bei der Suche nach dem optimalen Vorbereitungskurs und zeigen auf, welche finanziellen Unterstützung Sie erhalten könnten.
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Darüber hinaus können über die folgenden Verlage Materialien zur Prüfungsvorbereitung sowie Aufgabensätze aus vergangenen Prüfungen bezogen werden:
- Kaufmännische Berufe, Kaufmännisch-verwandte Berufe (Florist/in, Gastronomie, Lagerberufe) sowie IT-Berufe:
U-form-Verlag
- Industriell-technische Berufe: Christiani
Aufgrund der individuellen Voraussetzungen der Bewerber ist die Zulassung zur Abschlussprüfung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Wenn die erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf und Zeugnisse über die Berufserfahrung) eingereicht werden, sind wir gerne bereit zu prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen.
Download: Antrag auf Externen-Prüfung
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen: Frau Gabriele Kärcher
IHK-Info-Video: Wie werden Sie Ausbildungsbetrieb?
Mitarbeiterförderung durch die IHK-Weiterbildungsberatung
Freie Stellen
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