Thema zum Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau
Thema
Nach Meinung von Prüfern sollten Flambieren, Tranchieren, Filetieren beibehalten werden. Diese Fachkenntnisse zeichnen die Restaurantfachleute aus. Innerhalb einer dreijährigen Ausbildungszeit sollte das vermittelbar sein, notfalls mit externen Kursen.
Antwort/Empfehlung
Die Ausbildungsordnung wurde von Inhalten befreit, die in der großen Mehrheit der Ausbildungsbetriebe nicht mehr vorkommen. Sie beschreibt Mindestanforderungen. Unternehmen mit einem entsprechenden Angebot können darüber hinaus Ihren Auszubildenden entsprechende Fertigkeiten vermitteln.
In den Prüfungsanforderungen wurde tranchieren, flambieren und filetieren festgeschrieben.
Diese Fertigkeiten perfekt auszuführen, erfordert sehr viel Übung und Erfahrung. Wer nach seiner Berufsausbildung in einem Betrieb arbeitet, der diese Anforderungen stellt, muss sich entsprechend weiterbilden.
In die Meinungsbildung zu diesem Thema wurden mehrjährige Diskussionen im Vorfeld der Neuordnung und auch noch während des Ordnungsverfahrens geführt.
Einbezogen waren der Verband der Servicemeister, Hotel- und Restaurantfachkräfte, der Bundesausschuss für Berufsbildung im DEHOGA, die Gewerkschaft NGG mit entsprechenden Experten sowie mehrere Arbeitskreise auf IHK-Ebene. Die Meinungsbildung ist abgeschlossen.
Das Handlungsfeld, arbeiten am Tisch des Gastes, hat zwei Lernziele:
a) Getränke zubereiten, präsentieren und servieren,
b) Speisen zubereiten, präsentieren und servieren.
Ansprechpartner
IHK-Info-Video: Wie werden Sie Ausbildungsbetrieb?
Mitarbeiterförderung durch die IHK-Weiterbildungsberatung
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