Kostenübernahmeerklärung Weiterbildungsprüfung
Die Zahlung der Prüfungsgebühren erfolgt grundsätzlich durch den Prüfungsteilnehmer. Sollen die Kosten vom Arbeitgeber getragen werden, muss die hier angehängte Erklärung zusammen mit dem Zulassungsantrag bei der IHK eingereicht werden.
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