• Online-Weiterbildung für Immobilienmakler:innen
    Seit dem 1. August 2018 sind Immobilienmakler/innen und Wohnimmobilienverwalter/innen verpflichtet, innerhalb von drei Jahren eine 20-stündige Weiterbildung gemäß §34c Gewerbeordnung nachzuweisen. Dieser Online-Lehrgang beinhaltet 5 thematisch unterschiedliche Lernmodule und entspricht damit den Vorgaben der Pflichtfortbildung.