Reisevertrag

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juni 2017 die Umsetzung der EU-Pauschalreise-Richtlinie beschlossen. Ab dem 1. Juli 2018 gilt somit das neue Reiserecht. Die neuen gesetzlichen Vorschriften werden für alle Sachverhalte und Verträge gelten, die nach dem 01. Juli 2018 eintreten/abgeschlossen werden. Für das neue Reiserecht gilt der Zeitpunkt der Buchung bzw. des Vertragsabschlusses, nicht der Zeitpunkt der Reise bzw. der Leistungserbringung.

Ab 1. Juli 2018 gelten nun die Vorschriften aus BGB §§ 651a-y „Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen“. Das neue Recht kann nicht vorweggenommen werden, d.h. es ist nicht möglich, schon vor dem 1. Juli 2018 nach den neuen gesetzlichen Vorschriften zu arbeiten.
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