Neues KfW-Förderprogramm ab 24.11.2020 für Ladestationen für E-Autos an Stellplätzen und in Garagen von Wohngebäuden
Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter und Vermieter können ab 24.11.2020 das neue KfW-Programm 440 "Ladestationen für Elektroautos" in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Die KfW bezuschusst mit diesem Programm neue Wallboxen bis 11 kW Anschlussleistung sowie deren Montage. Die Förderung pro Ladepunkt beträgt pauschal 900 Euro. Die Fördervoraussetzungen sind die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber sowie der Bezug von Ökostrom. Der Antrag kann ab 24.11.2020 – und bevor die Ladestation (z. B. Wallbox) bestellt wird – bei der KfW gestellt werden.
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