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DSGVO: Bußgeld wegen Betriebs einer Website mit veralteter Software


Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielen technische Aspekte eine entscheidende Rolle beim Schutz personenbezogener Daten. Ein Unternehmen aus Niedersachsen muss nun 65.500 Euro Bußgeld zahlen, da es eine veraltete Software benutzt hatte, die Nutzer-Passwörter nicht angemessen sicherte.

Matthias Müller
Unternehmenskommunikation
stv. Geschäftsführung