Schadenersatz bei Open Source nicht möglich
Darf ein Hersteller ein lizenziertes, aber unentgeltliches Testlabel, das er für ein bestimmtes Produkt erhalten hat, für ein verändertes Nachfolgeprodukt weiterverwenden? Damit beschäftigte sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 19.11.2020, AZ: I-20 U 152/16): Der Hersteller wurde zu Rückruf und Richtigstellung der betroffenen Produkte verpflichtet. Dem Antrag des Labelanbieters auf Schadensersatz wurde nicht stattgegeben. Begründung: ohne kommerzielle Auswertung keine Vermögenseinbuße.
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Matthias Müller
Unternehmenskommunikation
stv. Geschäftsführer