Merkblätter
- Durchführung der Beförderung von gentechnisch veränderten Organismen
- Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
- Beförderung von Heizöl (leicht) oder Dieselkraftstoff in Tanks, die nur für diese Stoffe zugelassen sind
- Gefahrgutvorschriften und Befreiungstatbestände für die Beförderungen von gefährlichen Gütern in begrenzten oder freigestellten Mengen
- Hinweise zur Qualifikationen für beauftragte Personen und Mitarbeiter im Bereich Luftverkehr
- Ladungssicherung auf Kraftfahrzeugen
- Feuerlöscher für Gefahrgutfahrzeuge
- Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind
Ansprechpartner
Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Sabrina Müller
Standortpolitik