Verlängerung von Schulungsnachweisen für Gefahrgutbeauftragte

Gefahrgutbeauftragte müssen immer nach Ablauf von fünf Jahre Ihren Schulungsnachweis verlängern lassen, wenn sie weiterhin als Gefahrgutbeauftragte tätig sein möchten.
Im § 4 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und im Unterabschnitt 1.8.3.16.1 ADR ist festgelegt, dass die Geltungsdauer des Schulungsnachweises ab dem Zeitpunkt seines Ablaufens um fünf Jahre verlängert wird, "wenn der Inhaber des Nachweises im Jahr vor dessen Ablaufen einen Test bestanden hat."

Obwohl eine Schulung für den jeweiligen Verkehrsträger nicht mehr vorgeschrieben ist, erscheint es dennoch empfehlenswert, an einer Vorbereitungsveranstaltung teilzunehmen, bevor die Prüfung abgelegt wird. Bekanntermaßen ändern sich innerhalb von fünf Jahren mindestens zweimal die internationalen wie auch nationalen Gefahrgutvorschriften. Außerdem ist es von Vorteil, im Rahmen der Schulungen auch einen regen Erfahrungsaustausch zu pflegen, um dann bestens vorbereitet in die Prüfung zu gehen.

Zur Verlängerungsprüfung wird zugelassen, wer einen gültigen Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte für die selben Verkehrsträger vorlegt, für die der Nachweis verlängert werden soll.

Im Idealfall sollte innerhalb eines Jahres vor Ablauf des Schulungsnachweises die Verlängerungsprüfung abgelegt werden. Die IHK kann, bei bestanderer Prüfung, die Bescheinigung verlängern, ohne das ein zeitlicher Verlust entsteht. Die Restlaufzeit der Bescheinigung wird bei bestandener Prüfung zur neuen Gültigkeitsdauer (fünf Jahre) hinzuaddiert.

Sofern Bedarf für eine Schulung besteht, bietet die Veranstalterliste der IHK Frankfurt am Main die Möglichkeit, einen anerkannten Schulungsveranstalter aus unserem Bezirk und die jeweiligen schulbaren Verkehrsträger zu finden.