Anträge und Formulare

Gewerblich tätige Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen gemäß § 34d Abs. 1 oder Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis, die von der zuständigen Industrie- und Handelskammer erteilt wird. Zudem müssen sich Versicherungsvermittler und Versicherungsberater gemäß § 11a GewO in ein von den Industrie- und Handelskammern geführtes bundesweites Online-Vermittlerregister eintragen lassen.
In Frankfurt am Main, dem Hochtaunuskreis und dem Main-Taunus-Kreis wird die Erlaubniserteilung und Registrierung von der IHK Frankfurt durchgeführt.
 
Reichen Sie die Anträge bitte stets im Original ein.
WICHTIG: Sie müssen zwei Anträge stellen, nämlich den Erlaubniserteilungs- bzw. Erlaubnisbefreiungsantrag und zusätzlich den entsprechenden Registrierungsantrag.

Ob ein Versicherungsvermittler als Makler oder Vertreter bereits zugelassen ist, kann dem Versicherungsvermittlerregister entnommen werden.

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