Kontrollbehörde und weitere Informationen
Die Kontrollbehörde für die Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben ist für Unternehmen des Nichtbankenbereiches im Bezirk der IHK Frankfurt das Regierungspräsidium Darmstadt.
Regierungspräsidium (RP) Darmstadt
Dezernat I 18
Penelope Schneider
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon: 06151 12 4747
E-Mail: geldwaeschepraevention@rpda.hessen.de
Homepage
Die Aufsicht über das Transparenzregister obliegt dem Bundesverwaltungsamt.
Bundesverwaltungsamt
Abteilung ZMV
Telefon: 022899 358 0
E-Mail: TransparenzRegister@bva.bund.de
Homepage
Weitere Informationen
- Europäisches Online-Register echter Identitäts- und Reisedokumente
- Europäisches Justizportal (Unternehmensregister der EU-Mitgliedstaaten)
- Deutsches Transparenzregister
Ansprechpartner