Ukrainekrieg: Wirtschaftshilfen für Unternehmen
Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen stehen erste Förderprogramme zur Verfügung.
Das seit dem 09.05.2022 beantragbare Darlehen „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, (Ukraine-Belarus-Russland) dient zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken.
Bürgschaften aus dem Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm können seit 29. April 2022 beantragt werden. Mit dem Großbürgschaftsprogramm können Betriebsmittel- und Investitionskredite ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen verbürgt werden und mit dem erweiterten Programm der Bürgschaftsbanken können betroffene kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro Bankdarlehen absichern.
Hessische Unternehmen mit bis zu 50 Vollzeit-Beschäftigten können seit dem 15.12.2022 das Energie-Mikrodarlehen Hessen beantragen. Dabei handelt es sich um einen Kredit zur Finanzierung von Energiebeschaffungskosten für Wärme und Strom bis max. 50.000 Euro. Der Betrag orientiert sich am Umsatz und den Energiekosten 2021.
Mit den seit März 2023 beantragbaren Härtefallhilfen KMU Energie entlastet das Land Hessen kleine und mittlere Unternehmen, die im Jahr 2022 in besonderem Maße von gestiegenen Energiekosten betroffen waren und dadurch in ihrer Existenz bedroht sind.