„Omnibus“-Verordnung: EU will ESG-Berichtspflichten konsolidieren
Nach einem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der Europäischen Kommission kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Omnibus-Verordnung an, welche die bestehenden und künftigen ESG-Berichtspflichten bündeln soll. Die Initiative umfasst Regelungen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung. Ziel dieser Omnibus-Verordnung ist es, den bürokratischen Aufwand durch Straffung und Vereinfachung doppelter sowie sich überschneidender Berichtspflichten zu verringern. Dabei sollen die Inhalte der Richtlinien und Verordnungen im Kern erhalten bleiben, lediglich der Prozess soll vereinfacht werden. Die Kommission wird voraussichtlich am 26. Februar einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der dann im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert wird.