CSRD und Taxonomie – Wie gelingt die praktische Umsetzung im Unternehmen?

Mit der neuen EU-Richtlinie zur CSR-Berichtspflicht, der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (kurz: CSRD), soll die nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung in der EU gestärkt und gleichzeitig die Nachhaltigkeit der Unternehmen weiter vorangetrieben werden. Diese umfasst u.a. einen größeren Kreis an Unternehmen, eine erhöhte inhaltliche Anforderung an den Bericht sowie Sanktionen gegen Verstöße. Das IHK-Nachhaltigkeitsfrühstück zum Thema findet am 21. September von 10 bis 12 Uhr im Freilichtmuseum Hessenpark in Neu-Anspach statt und betrachtet insbesondere auch Implementierungen für den Mittelstand.
Mehr Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link:
https://events.frankfurt-main.ihk.de/r/nachhaltigkeitsfruestueck