IHK-Beglaubigungsstelle für Außenwirtschaftsdokumente
Außenwirtschaftsdokumente
Auf Antrag kann die IHK
- Ursprungszeugnisse ausstellen sowie
- sonstige, dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumente bescheinigen. (Handelsrechnungen, Herstellererklärungen, Einladungsschreiben an ausländische Gesprächspartner zur Vorlage bei deutschen Konsulaten u.a.)
Die Gebühren pro Dokument betragen 15 Euro. Erläuterungen und Merkblätter zu Außenwirtschaftsdokumenten finden Sie unter International
Carnet ATA
Carnet ATA
Zur Vereinfachung der Zollformalitäten für vorübergehend zu exportierende Waren (z. B. Messegut, Warenmuster oder Berufsausrüstung) stellt die IHK das Zollpassierscheinheft Carnet ATA aus.
Die IHK-Ausstellgebühr beträgt 50 Euro für IHK-Zugehörige bzw. 60 Euro für Nicht-IHK-zugehörige-Unternehmen.
Die zu entrichtende Hermes-Gebühr für die Kautionsversicherung richtet sich nach dem Warenwert.
Weitere Informationen zum Carnet ATA.
IHK-Beglaubigungsstelle:
Schillerstr. 11
Mo. - Fr. von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Haben Sie noch Fragen?
Ihre Ansprechpartnerinnen beraten Sie gerne.
Cornelia Drexler
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Evelin Nowak
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Sigrid Däumler
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