Nr. 5341752

IHK-Finanzen

Die IHK Frankfurt unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts dem öffentlichen Haushaltsrecht.
Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeiten ergeben sich aus den gesetzlichen Grundlagen – insbesondere dem IHKG – und durch die Beschlüsse der Vollversammlung, der gewählten Vertretung der IHK-Mitglieder. Die Finanzierung der Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, Gebühren sowie Entgelten für einzelne Dienstleistungen.

Der jährliche Wirtschaftsplan ist in einen Erfolgs- und einen Finanzplan gegliedert. In der Erfolgsplanung werden sämtliche Erträge und Aufwendungen aufgeführt. Die Finanzplanung gibt Informationen über die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten. Die jährliche Planung folgt den Grundsätzen zweckmäßiger und auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bedachter Wirtschaftsführung.

Die Vollversammlung der IHK Frankfurt entscheidet jährlich mit dem Wirtschaftsplan über das Arbeitsprogramm sowie über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Rücklagen. Die Handlungsfelder und Ziele orientieren sich an den satzungsmäßigen Aufgaben in Verbindung mit den lokalen Erfordernissen im IHK-Bezirk. Im Rahmen des Jahresabschlusses beschließt die Vollversammlung über die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung von Präsidium und Hauptgeschäftsführer.

I. Wirtschaftsplan

Vorausgegangene Erfolgspläne


Vorausgegangene Finanzpläne

II. Geschäftsberichte

Sie können sich hier den aktuellen Geschäftsbericht als PDF herunterladen.

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Vorausgegangene Geschäftsberichte

Geschäftsbericht 2021

III. Jahresabschluss

IV. Sonstiges

In Ergänzung zu unserem Jahresabschluss stellen wir zusätzliche Informationen zu den Beteiligungen und Mitgliedschaften der IHK Frankfurt am Main zur Verfügung. 

Kontakt

Ulla Bender
Finanzen und Organisation
Geschäftsführerin