Onlinezugangsgesetz (OZG)

IHKs arbeiten an neuem Online-Serviceportal 
Es wird immer digitaler für die hessische Wirtschaft!

 
Die hessischen Industrie- und Handelskammern arbeiten gemeinsam und mit Hochdruck daran, bis Ende 2022 einen Großteil ihrer Leistungen durchgehend in digitaler Form anzubieten. Damit setzen sie das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (OZG) um.

Neben einem zentralen Online-Serviceportal, über das die Leistungen einschließlich aller Nachweise sowie der Kommunikation abgewickelt werden, wird es eine bundeseinheitliche Lösung zur digitalen Authentifizierung geben, die digitale Verwaltungsverfahren erheblich erleichtern und beschleunigen wird. Dies verbessert insbesondere die Services im Bereich Unternehmensanmeldung wie Gewerbeerlaubnisse, die Abwicklung der Sach- und Fachkundeprüfungen sowie die Leistungen zur Berufsanerkennung und Prüfungsanmeldungen in der Berufsausbildung.

Ziel des Online-Serviceportals der IHKs ist es, allen 400.000 Mitgliedsunternehmen in Hessen einen noch einfacheren, schnelleren und transparenteren Zugang zu ihren Online-Leistungen anzubieten. Das Angebot befindet sich derzeit im Aufbau und wird kontinuierlich erweitert, sodass die digitale Beantragung aller 90 gemäß OZG festgelegten IHK-Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 möglich sein wird.

Bis das neue Portal zur Verfügung steht, können Unternehmen unter www.frankfurt-main.ihk.de schon viele IHK-Online-Services nutzen.