Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen

Durch die Weiterbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen können kaufmännische Sachaufgaben ausgeführt werden. Ebenso sollen regionale, nationale und internationale Vernetzungen im Bereich sozialer Dienstleistungen erkannt und deren Einfluss auf den Betriebsablauf beurteilt werden. Die Prüfung kann abgelegt werden, sobald eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen vorliegt.