Energiepreisbremse

Am 1. Januar 2023 traten die Gas- und Strompreisbremse in Kraft. Damit sollen Gas und Strom für Unternehmen weiterhin erschwinglich bleiben.
Es gibt unterschiedliche Preisdeckel für die drei Energieformen Strom, Gas und Wärme. Unterschieden wird dabei weiterhin zwischen kleineren Abnehmern mit SLP-Zählern/-Verträgen und Großabnehmern mit sogenannten RML-Verträgen. Die Abkürzung SLP steht für Standard-Last-Profil. Das bedeutet, der Stromverbrauch wird im Prinzip nur einmal im Jahr abgelesen, wie bei Privathaushalten. Gewerbe- und Industriekunden mit einem Stromverbrauch über 30.000 kWh oder einem Gasverbrauch ab 1.500.000 kWh verfügen über eine Strom- oder Gas-Leistungsmessung im 15 Minuten Takt. Man spricht hier auch von registrierender Leistungsmessung (RLM). 
Vereinfachend kann man sagen, dass es Regelungen für kleine (SLP) und für große Kunden (RLM) gibt. Bei den Kleinen werden die Preisdeckel brutto angegeben, also inklusive aller Steuern und Abgaben. Bei den Großen gelten Nettopreise. Die Kleinen erhalten diesen Preis für 80 Prozent ihres Energieverbrauches, für den Rest zahlen sie den vollen Preis. Bei den Großen gilt der ermäßigte Preis für 70 Prozent des historischen Bezugs. Diese Kontingentregel soll Anreize zum Energiesparen geben.
Da die jeweiligen Versorgungsunternehmen die Preisbremse direkt umsetzen, müssen Unternehmen nichts tun, um den günstigen Preis zu bekommen. Kompliziert wird die Preisbremse jedoch für große Unternehmen, die mehr als 2 Millionen Euro Entlastung in Summe für alle Energieträger erhalten. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Portal zur Energiekrise der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Eine ausführliche FAQ-Liste ist hier abrufbar.
Kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremse: Die dena bietet eine kostenfreie Beratung über Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 an.