Energieaudit

Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um den Energieverbrauch eines Unternehmens zu analysieren und zuzuordnen. Durch die Ermittlung, in welchen Bereichen im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, ist erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Innerhalb des Auditprozesses kann mithilfe von Einspar- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen bewertet werden, welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten für das auditierte Unternehmen am vorteilhaftesten sind. Energieaudits haben daher einen hohen wirtschaftlichen Nutzen.
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) musste das erste Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 bis zum 05.12.2015 eingeführt werden.

Wiederholungsaudit:

  • Nach dem ersten Energieaudit muss dieses alle vier Jahre mithilfe von Energieauditoren erneuert werden.

Betroffene und befreite Unternehmen:

  • Betroffen sind alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung der EU sind. Die IHK Frankfurt am Main rät allen Unternehmen sich eingehend mit der europäischen KMU-Definition auseinander zu setzen. Auf den ersten Blick scheint die Definition relativ einfach zu sein. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro gelten demnach als KMU und müssen folglich kein Pflichtaudit nachweisen. Ganz so einfach ist das allerdings nicht! Durch die in dieser Definition enthaltenen Konstrukte des "verbundenen Unternehmens" bzw. des "Partnerunternehmens" können kleine und mittelständische Unternehmen, die scheinbar die oben aufgeführten Kriterien erfüllen, trotzdem aus der Definition herausfallen und dann plötzlich dennoch der Energieauditpflicht unterliegen.
  • Befreit sind nach §8 EDL-G Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) erfolgreich eingeführt haben.

Das Wiederholungsaudit bringt Änderungen mit sich:

Für das Wiederholungsaudit wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Merkblatt für Energieaudits aktualisiert und ein Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten erstellt. Beide Dokumente beinhalten nähere Informationen zur Durchführung und zu Änderungen beim Energieaudit.