Bestimmungen der Preisvergabe

Bestimmungen über die Vergabe des Dissertationspreises der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main vom 25. Mai 1966 - in der Fassung vom 25. November 2008*
  1. Das Präsidium der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main hat zur Förderung von Wissenschaft und Forschung die Stiftung eines Preises für eine hervorragende Dissertation aus dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften beschlossen. Die Urkunde über die Preisstiftung ist dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main übergeben worden und wird von ihm im Dekanat aufbewahrt.
  2. Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert und gelangt jährlich zur Verleihung. 
  3. Mit dem Preis soll eine hervorragende Dissertation ausgezeichnet werden, die im vergangenen Jahr dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vorgelegt worden ist und die den vorgesehenen Vergabekriterien des Dissertationspreises der IHK Frankfurt am Main entspricht (vgl. Punkt 10 dieser Bestimmungen). Falls in diesem Zeitraum keine hervorragende Dissertation eingereicht worden ist, kann auf die Preisverleihung verzichtet werden.
  4. Der Preis steht grundsätzlich zur freien Verwendung der Preisträgerin/des Preisträgers. Wenn eine Veröffentlichung der Dissertation in Buchform erfolgt, soll der Preis in erster Linie dafür verwendet werden. In diesem Fall soll im Vorwort der Veröffentlichung darauf hingewiesen werden, dass die Arbeit mit dem Preis der IHK Frankfurt am Main ausgezeichnet wurde.
  5. Die Professorinnen/Professoren des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften empfehlen den Verfassern von hervorragenden Dissertationen, die die vorgesehenen Vergabekriterien erfüllen können, ihre Bewerbung um den Dissertationspreis zu einem jährlichen Stichtag an den Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main zu richten.
  6. Zur Bewerbung um den Preis gehört ein maximal fünf DIN-A4 Seiten langes Exposé der Verfasserin/des Verfassers der Dissertation, in dem sie/er in einer für Nichtwissenschaftler verständlichen Form neben einer kurzen Zusammenfassung des Inhalts der Dissertation die Bedeutung und die Anwendungsmöglichkeiten der Forschungsergebnisse der Dissertation für die wirtschaftliche Praxis unter Bezugnahme auf Ziffer 10.1 und 10.2 dieser Bestimmungen darlegt.
  7. Eine Kommission, die mit zwei Professorinnen/Professoren des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und zwei Vertreterinnen/Vertretern der IHK Frankfurt am Main besetzt ist, entscheidet einstimmig unter den vorgelegten hervorragenden Dissertationen anhand der vorgesehenen Vergabekriterien über die Verleihung des Dissertationspreises. Bei gleichrangigen Arbeiten ist zu berücksichtigen, ob ein Förderungsbeitrag bereits von anderer Seite gewährt wurde.
  8. Die Modalitäten der Überreichung des Dissertationspreises an die Preisträgerin/den Preisträger vereinbaren der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften und die IHK Frankfurt am Main jeweils einvernehmlich.
  9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  10. Vergabekriterien des Dissertationspreises der IHK Frankfurt am Main: 
    Mit dem Dissertationspreis der IHK Frankfurt am Main sollen solche hervorragenden wissenschaftlichen Arbeiten ausgezeichnet werden, die eine offensichtliche Bedeutung für die Praxis haben und deren Forschungsergebnisse sich entsprechend praktisch anwenden lassen. Zur Bewertung der praktischen Bedeutung und Anwendung sind Vergabekriterien heranzuziehen:
    • Die Bedeutung des Themas für die Praxis ist danach zu beurteilen, inwieweit
      • das Thema ein wichtiges (z. B. auch aktuelles) Problem der Praxis behandelt (Kriterium: Problemrelevanz);
      • eine hinreichende Problembehandlung durch die Wissenschaft bisher fehlt (Kriterium: bisherige Problembehandlung);
      • das Problem für viele Bereiche der Einzel- oder Gesamtwirtschaft Geltung hat (Kriterium: Geltungsbereich).
    • Die praktische Anwendung ist danach zu beurteilen, inwieweit
      • wichtige reale Sachverhalte und Zusammenhänge zu dem definierten Problem berücksichtigt werden (Kriterium: Problemerfassung);
      • Möglichkeiten und Bedingungen einer praktischen Problemlösung oder -handhabung aufgezeigt werden (Kriterium: Problemlösung).
*) Beschlüsse des Präsidiums der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main vom 25. Mai 1966, 14. Okt. 1974, 13. Mai 1983, 4. Sept. 1991, 8. Nov. 1995, 5. Mai 1998, 5. Sept. 2001 (Änderung der Preishöhe aus Anlass der Umstellung auf Euro), 7. März 2002, 25. Nov. 2008