Nr. 5281554

Verpackungsgesetz

Wer Verpackungen in den Verkehr bringt, muss sich auch an den Entsorgungskosten beteiligen. Ziel des Verpackungsgesetzes ist die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Alle Handels- und Industrieunternehmen, die verpackte Produkte in Verkehr bringen und somit Verpackungsabfall produzieren, sind von der Registrierung bei der Zentralen Stelle betroffen.