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Korea


Einreise nach Korea (Stand: Mai 2022)

Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Wiedereinreiseerlaubnis
Grundsätzlich benötigen in Südkorea ansässige ausländische Staatsangehörige bei der Wiedereinreise nach Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis (re-entry permit). Deutsche Staatsangehörige müssen keine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, wenn die Rückkehr nach Südkorea innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels stattfindet. Detaillierte Auskünfte können bei der südkoreanischen Immigration erfragt werden. 
Quarantäne, Q-Code
Für Einreisende nach Südkorea, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können, besteht keine Quarantänepflicht. Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen. Für nicht geimpfte Personen gilt eine siebentägige Quarantänepflicht.
Testpflicht
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (Selbsttests werden nicht akzeptiert) vorgelegt werden, wobei der PCR-Test innerhalb von 48 Stunden und der Antigentest innerhalb von 24 Stunden vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für genesene Einreisende, die in Korea leben und deren Genesenenstatus in Korea registriert ist, für Kinder unter sechs Jahren und für Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten PCR-Test am Flughafen oder in einer medizinischen Einrichtung unterziehen. Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten PCR-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen.
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige einem weiteren Antigenschnelltest am sechsten oder siebten Tag nach Ankunft unterziehen.  

Quelle: Auswärtiges Amt

Veranstaltungen

German-Korean Business and Investment Summit 2023 am 28./29. Juni 2023
Weitere Informationen finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Investitionsklima und Wirtschaftsdaten
Korea (Rep.) zählt zu den wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften weltweit. Es bietet daher viel Potenzial auch für ausländische Unternehmen, das durch das wachsende Netz an Freihandels-abkommen des Landes noch verstärkt wird. Dennoch ist der Bestand an ausländischen Direktinvestitionen in Südkorea im Vergleich zur Wirtschaftsleistung relativ gering. Gründe dafür sind unter anderem heftiger Wettbewerb und nicht immer klare Rahmenbedingungen. 
Zahlen und Fakten zur Wirtschaftsentwicklung in Korea finden Sie hier (Stand 11/2022).

Feiertage 2023 in Korea
Feiertage, Öffnungszeiten und Ferientermine in Korea finden Sie hier.

Business Confidence Survey Korea 2022/2023
Europäische Kammern und Wirtschaftsverbände, darunter die AHK Korea (KGCCI), die Europäische Handelskammer in Korea und die Französisch-Koreanische Handelskammer, haben kürzlich die Ergebnisse der Business Confidence Survey 2022/2023 veröffentlicht.
Die Umfrage befasst sich mit der Geschäftsentwicklung in Korea und den Einschätzungen von über 150 europäischen CEOs. Die AHK Korea hat die deutschen Ergebnisse mit denen anderer europäischer Länder verglichen. Für die vollständigen Vergleichsergebnisse klicken Sie bitte hier.


"North Korea News Clipping" der AHK Korea
Die verfügbaren Informationen für interessierte ausländische Unternehmen und Institutionen zu Nordkorea sind noch begrenzt. Daher bietet die AHK Korea ein wöchentliches North Korea News Clipping an: Dieses beinhaltet eine gezielte Zusammenstellung von englischsprachigen Nachrichten, welche Sie über die Entwicklung Nordkoreas in den Bereichen Volkswirtschaft, Industrien, Außenpolitik u.v.m. informiert. Dieser Service ist für Mitglieder der AHK Korea kostenfrei, Nicht-Mitgliedern wird die wöchentliche Zustellung des News Clipping als Jahresabonnement angeboten. Bitte schreiben Sie direkt an  research@kgcci.com - um weitere Details sowie die Preisübersicht zu erhalten.  "North Korea News Clipping" der AHK Korea

Kreditvergabe und Zahlungsmoral in Korea
Eine Kreditaufnahme für deutsche Unternehmen in Korea (Rep.) ist auch bei koreanischen Banken möglich. Die Zahlungsmoral ist insgesamt nicht schlecht. Vor allem große Firmen verfügen in der Regel über gute Bonität. Die Begrenzung des Risikos bleibt dennoch wichtig. Vor allem bei Erstgeschäften mit kleinen Partnern sollte auf sicheren Zahlungskonditionen bestanden werden. 

Kauffreudige Konsumenten mit hohen Ansprüchen
Korea (Rep.) verfügt über eine hohe Kaufkraft. Etwa die Hälfte der insgesamt noch relativ jungen Bevölkerung konzentriert sich auf den Großraum Seoul. Weitere Großstädte zählen zu den Ballungsgebieten. Die Struktur der Konsumausgaben unterscheidet sich teilweise erheblich von Deutschland. Die Ansprüche der privaten Verbraucher und der gewerblichen Kunden sind hoch. Die hohen Schulden der privaten Haushalte könnten in den kommenden Jahren den Konsum bremsen. 

Eröffnung Korea-Desk der IHK Frankfurt am 7. Juli 2016
Aufgrund der wachsenden Bedeutung Koreas als Handelspartner für Hessen haben die Deutsch-Koreanische Industrie- und Handelskammer in Seoul (AHK Korea) und die IHK Frankfurt am Main ein Korea-Desk eingerichtet. Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit wurde im Rahmen des 8. Wirtschaftstages Korea am 7. Juli 2016 offiziell unterzeichnet. Angesichts der Sprachbarrieren, der fremden Kultur und der unbekannten Geschäftsgebräuche stehen insbesondere KMUs vor vielfältigen Herausforderungen in Korea. Mit dem kostenlosen Beratungsangebot unterstützt die IHK Frankfurt am Main gemeinsam mit der AHK Korea die Mitgliedsunternehmen bei der Überwindung dieser Hürden, um Ihre Geschäftsaktivitäten mit Korea so effizient wie möglich durchzuführen. Der Korea Desk bietet eine fundierte und qualifizierte Erstberatung zu den Chancen und Herausforderungen in dem ostasiatischen Land.

Ausgewählte Ansprechpartner und Vertretungen


Botschaft / Konsulat:
Die Anschriften und weitere Informationen finden Sie auf der  Länderseite Südkorea des Auswärtigen Amtes

Ehrenbotschafter:
Am 18. März 2022 wurde Bernd Stenger, President Heraeus Epurio, zum “Honorary Ambassador of Foreign Investment Promotion” ernannt. Er erhielt seine Ernennungsurkunde aus den Händen des Generalkonsuls Kyungsok Koh. Der Minister für Handel, Industrie und Energie zeichnet mit diesem Titel Repräsentanten angesehener globaler Unternehmen aus.
Der „Ehrenbotschafter“ verleiht dem Standort Korea ein repräsentatives und glaubwürdiges Gesicht und dient als Bindeglied zwischen KOTRA und deutschen Unternehmen sowie mit Korea verbundenen Kammern und Verbänden. Er ist Teil eines Kollegiums internationaler Persönlichkeiten aus China, Japan, den USA oder Frankreich und anderen Ländern.

Korea Trade-Investment Promotion Agency (KOTRA)
Messeturm, 33. OG
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt
Tel.: 069 - 242992-0
Fax: 069 - 253589

Jeollanam-do Europe Office
Mergenthalerallee 77
65760 Eschborn
Tel.: 06196 - 973-9989 / -9990
Fax: 06196 973-9991
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Veronique Dunai
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