Brexit

Einreise nach Großbritannien seit 1.10.2021  nur noch mit Reisepass! Die Regelung, die während einer Übergangsphase noch die Einreise mit dem Personalausweis ermöglichte, ist Ende des Monats September ausgelaufen. Ausnahmen gibt es für Grenzgänger, die im Besitz einer Erlaubnis (Frontier Worker Permit) sind. 

Dienstleistungen durch natürliche Personen in Großbritannien

Zur Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich wird im Regelfall ein Visum erforderlich sein. 
Vor alle bei Dienstleistungen, die nicht in Zusammenhang mit einem Kaufvertrag stehen, ist zu prüfen, ob die Ausführung überhaupt noch möglich ist, da die Dienstleistungserbringung hier stark eingeschränkt wurde.
Weiterführende Informationen zu den Brexit-Folgen im Bereich Entsendung erteilt auch die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer (AHK London).

Das Abkommen für die Zeit nach dem Brexit

Die wichtigsten Regeln des Handelsabkommens erläutert Germany Trade and Invest im Special "Beyond Brexit: Das Abkommen für die Zeit danach" 
Informieren Sie sich hier zu Brexit-bedingten Übergangsfristen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Brexit-Website der GTAI.

Erstinformationen und Beratung im Zollbereich

Unternehmen, die noch keine Erfahrung mit dem Handel mit Drittländern haben, finden auf der Export-Website unserer Teams Zoll Erstinformationen und Ansprechpartner.

Chatbot der Zollverwaltung

Der Chatbot TinA versucht, Ihnen möglichst aktuelle Informationen rund um den grenzüberschreitenden Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehr zu geben. Dazu gehören auch Fragen zum Brexit.

UKCA-Kennzeichnung ersetzt CE-Kennzeichnung

Die neue UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt. Während einer Übergangsfrist, welche zuletzt bis Dezember 2024 verlängert wurde, kann die CE-Kennzeichnung für eine Reihe von Produkten weiter verwendet werden. Das neue Label wird das CE-Zeichen auf dem britischen Markt aber mittelfristig ersetzen. Nach dreimaliger Verlängerung der Übergangsfrist soll die Kennzeichnungspflicht mit einem UKCA-Kennzeichen nun endgültig mit dem 1. Januar 2025 für die meisten Produkte wirksam werden. Bisher sind keine weiteren Verlängerungen der einschlägigen Fristen absehbar.

Beschäftigung britischer Arbeitnehmer in Deutschland nach Regeln für "best friends"-Staaten möglich

Großbritannien gehört seit Ende der Übergangsphase aufenthalts- und beschäftigungsrechtlich zu den sogenannten „best friends“-Staaten. Demnach können britische Staatsangehörige unter erleichterten Bedingungen einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten.
Das Vereinigte Königreich wurde in die Liste der privilegierten Staaten aufgenommen, deren Staatsangehörige jede Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation ausüben dürfen wie z. B. auch Japan, Kanada, USA. Die Bundesagentur für Arbeit führt die Vorrangprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit der Beschäftigungsbedingungen durch.
Die Verordnung zum aufenthaltsrechtlichen Status britischer Staatsangehöriger in Deutschland trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Weitere Infos sowie die Verordnung finden Sie hier.